Planungsdokumente: 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 12 "Baugebiet Hauptstraße/Hirschholm" der Gemeinde Fleckeby

Begründung

3.7 Immissionsschutz

Aufgrund der potenziellen Schallimmissionen bei der geplanten Wohnbebauung durch die Gewerbebetriebe und die B 76 wurde durch das Büro für Akustik Busch aus Kronshagen im November 2025 im Rahmen des Bauleitverfahrens ein schalltechnisches Gutachten erstellt. Die Untersuchung kommt zusammenfassend zu folgenden Ergebnissen:

Die Gemeinde Fleckeby möchte mit der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 12 ein Allgemeines Wohngebiet ausweisen. Der Geltungsbereich befindet sich beidseitig der Hauptstraße (B 76). Zudem befinden sich in der Nähe eine Tankstelle und ein kleiner Gastronomiebetrieb. Wegen der potentiellen Schallimmissionen bei der geplanten Wohnbebauung durch die Gewerbebetriebe und die B 76 hat das Amt Schlei-Ostsee ein schalltechnisches Gutachten erstellen lassen.

Die Berechnungen zum Gewerbelärm im Plangebiet ergaben, dass die Anforderungen der DIN 18005 und TA Lärm im Plangebiet sowohl tagsüber als auch nachts eingehalten werden. Bezüglich der Schallimmissionen durch die umliegenden Gewerbebetriebe sind daher keine Festsetzungen erforderlich.

Bezüglich der Schallimmissionen im Plangebiet durch den Straßenverkehr auf der B 76 ergaben die Berechnungen, dass die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 im Plangebiet tags um bis zu 12 dB und nachts um bis zu 14 dB überschritten werden können. Die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung wird jedoch auch in den meistbelasteten Teilbereichen tagsüber um mindestens 3 dB und nachts um mindestens 1 dB unterschritten.

Die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse im Sinne des § 34 BauGB können damit trotz Überschreitung der schalltechnischen Orientierungswerte bzw. Immissionsgrenzwerte gewahrt sein. Hierzu ist es erforderlich, dass

  1. im gesamten Plangebiet gesunde Wohnverhältnisse durch eine angemessene Grundrissgestaltung und ggf. auch passiven Belüftungseinrichtungen sichergestellt werden und
  2. die Schalldämmung der Außenbauteile von schutzbedürftigen Räumen nach DIN 4109-1:2018-01 „Schallschutz im Hochbau – Teil 1: Mindestanforderungen“ und DIN 4109-2:2018-01 „Schallschutz im Hochbau – Teil 2: Rechnerische Nachweise“ erfolgt und
  3. tagsüber im gesamten Plangebiet eine angemessene Aufenthaltsqualität in den Außenwohnbereichen gewährleistet wird.

Aufgrund der hohen Schallimmissionen im Plangebiet wird zudem empfohlen, innerhalb der geplanten Baugrenze einen durchgängigen Baukörper in Form einer Riegelbebauung und damit einer größtmöglichen abschirmenden Wirkung in Richtung der B 76 zu errichten. In dem Zusammenhang wird auch empfohlen, die Zulässigkeit von Doppelhäusern einer offenen Bebauung durch Einzelhäuser vorzuziehen.

Weitere Hinweise zu den passiven Schallschutzmaßnahmen finden sich im Abschnitt 10) [der Untersuchung], Festsetzungsvorschläge sind in Abschnitt 11) [der Untersuchung] aufgeführt.

Die 50 dB(A)-Isophone nachts wurde nachrichtlich in die Planzeichnung (Teil A) und die Iso-phonenkarte mit den Außenlärmpegeln aufgenommen sowie die vorgeschlagenen Festsetzungen in den Text (Teil B) übernommen.

3.8 Altlasten

Der nördliche Planbereich wird durch die Untere Bodenschutzbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde als altlastenverdächtige Fläche (gem. § 2 Abs. 6 Bundes-Bodenschutzgesetzt BBodSchG) eingestuft.

Es handelt sich hierbei um eine Altablagerung; hier: Hausmüll, ähnliche Gewerbeabfälle, Klärschlamm (Gesamtablagerungszeitraum: 01.01.1947 bis 31.12.1972).

Altablagerungen sind Grundstücke, auf denen ehemals Abfälle gelagert oder abgelagert worden sind. Das bedeutet, für diese Grundstücke besteht der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit.

Im Vorwege der Planung wurde durch den Vorhabenträger ein Bodenmanagementkonzept für den nördlichen Planbereich erstellt und mit der Unteren Bodenschutzbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde abgestimmt. Dem Konzept liegt ein Baugrundgutachten mit 18 Bohrpunkten (BS) zugrunde.

Entsprechend des Konzeptes sind folgende Maßnahmen zum Bodenschutz geplant:

  • Die Gebäude werden nicht unterkellert.
  • Die östlichen Gebäude werden auf Vollverdrängungspfählen gegründet. In diesem Bereich ist kein Bodenaushub / Bodenaustausch vorgesehen.
  • Die westlichen Gebäude werden flach gegründet. In diesem Bereich werden zwischen 50 und 95 cm Mutterboden seitlich gelagert und nach Fertigstellung der Maßnahme im Gelände profiliert. Überschüssiger Boden, welcher sich unterhalb des humosen Oberbodens befindet, wird bis zur Gründungstiefe von ca. 4,53 m ü NN in Rücksprache mit dem Kreis Rendsburg-Eckernförde ausgebaut und voraussichtlich für eine Verfüllung verwendet.
  • Überschüssiger Boden im Bereich der Stellplätze wird in einem Haufwerk beprobt und nach Rücksprache verwendet.

3.9 Beschreibung der Umweltauswirkung

Da die Aufstellung der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Fleckeby als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt wird, wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB von der Durchführung einer Umweltprüfung und der Erstellung eines Umweltberichtes abgesehen. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB gelten die Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Insofern ist diesbezüglich kein naturschutzfachlicher Ausgleich erforderlich. Bei der Bauleitplanung sind jedoch die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, zu berücksichtigen.

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 wird die planungsrechtliche Grundlage zur Errichtung von Wohngebäuden geschaffen. Das Plangebiet befindet sich im Innenbereich der Ortslage von Fleckeby. Es umfasst einen Teil nördlich der Hauptstraße (B 76), der den Ursprungsplan überplant, und die Erweiterung südlich der Hauptstraße.

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen, Einzeichnungen im Plan und Bezug zu Planungsdokumenten versehen möchten, melden Sie sich im Schleswig-Holstein-Service an. Weitere Infos... Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei BOB-SH online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei BOB-SH Bauleitplanung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: