3.7 Immissionsschutz
Aufgrund der potenziellen Schallimmissionen bei der geplanten Wohnbebauung durch die Gewerbebetriebe und die B 76 wurde durch das Büro für Akustik Busch aus Kronshagen im November 2025 im Rahmen des Bauleitverfahrens ein schalltechnisches Gutachten erstellt. Die Untersuchung kommt zusammenfassend zu folgenden Ergebnissen:
Die Gemeinde Fleckeby möchte mit der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 12 ein Allgemeines Wohngebiet ausweisen. Der Geltungsbereich befindet sich beidseitig der Hauptstraße (B 76). Zudem befinden sich in der Nähe eine Tankstelle und ein kleiner Gastronomiebetrieb. Wegen der potentiellen Schallimmissionen bei der geplanten Wohnbebauung durch die Gewerbebetriebe und die B 76 hat das Amt Schlei-Ostsee ein schalltechnisches Gutachten erstellen lassen.
Die Berechnungen zum Gewerbelärm im Plangebiet ergaben, dass die Anforderungen der DIN 18005 und TA Lärm im Plangebiet sowohl tagsüber als auch nachts eingehalten werden. Bezüglich der Schallimmissionen durch die umliegenden Gewerbebetriebe sind daher keine Festsetzungen erforderlich.
Bezüglich der Schallimmissionen im Plangebiet durch den Straßenverkehr auf der B 76 ergaben die Berechnungen, dass die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 im Plangebiet tags um bis zu 12 dB und nachts um bis zu 14 dB überschritten werden können. Die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung wird jedoch auch in den meistbelasteten Teilbereichen tagsüber um mindestens 3 dB und nachts um mindestens 1 dB unterschritten.
Die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse im Sinne des § 34 BauGB können damit trotz Überschreitung der schalltechnischen Orientierungswerte bzw. Immissionsgrenzwerte gewahrt sein. Hierzu ist es erforderlich, dass
- im gesamten Plangebiet gesunde Wohnverhältnisse durch eine angemessene Grundrissgestaltung und ggf. auch passiven Belüftungseinrichtungen sichergestellt werden und
- die Schalldämmung der Außenbauteile von schutzbedürftigen Räumen nach DIN 4109-1:2018-01 „Schallschutz im Hochbau – Teil 1: Mindestanforderungen“ und DIN 4109-2:2018-01 „Schallschutz im Hochbau – Teil 2: Rechnerische Nachweise“ erfolgt und
- tagsüber im gesamten Plangebiet eine angemessene Aufenthaltsqualität in den Außenwohnbereichen gewährleistet wird.
Aufgrund der hohen Schallimmissionen im Plangebiet wird zudem empfohlen, innerhalb der geplanten Baugrenze einen durchgängigen Baukörper in Form einer Riegelbebauung und damit einer größtmöglichen abschirmenden Wirkung in Richtung der B 76 zu errichten. In dem Zusammenhang wird auch empfohlen, die Zulässigkeit von Doppelhäusern einer offenen Bebauung durch Einzelhäuser vorzuziehen.
Weitere Hinweise zu den passiven Schallschutzmaßnahmen finden sich im Abschnitt 10) [der Untersuchung], Festsetzungsvorschläge sind in Abschnitt 11) [der Untersuchung] aufgeführt.
Die 50 dB(A)-Isophone nachts wurde nachrichtlich in die Planzeichnung (Teil A) und die Iso-phonenkarte mit den Außenlärmpegeln aufgenommen sowie die vorgeschlagenen Festsetzungen in den Text (Teil B) übernommen.