Planungsdokumente: 11. Änderung des B-Planes Nr. 1 "Ellenberg" für die Wohnbebauung an den Regenrückhaltebecken; hier: frühzeitige Beteiligung gemäß § 4 (1) BauGB und Abstimmung mit den Nachbargemeinden - § 2 (2) BauGB

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.2.2. Geltendes Planrecht

Für den Bereich des Änderungsgebiets liegt der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 1 „Kopperby – Ellenberg“, 1. Änderung vom 8. Mai 1967 vor. Dieser setzt für den Geltungsbereich der hier vorliegenden Änderung ein reines Wohngebiet fest. Darüber hinaus wird konkret die Stellung baulicher Anlagen für ca. 20 Kettenhäuser in eingeschossiger Bauweise festgesetzt, verbunden mit Flächen für Garagen. Im südlichen Bereich des Geltungsbereichs wird eine bestehende Straßenverkehrsfläche und nördlich des Geltungsbereiches eine Parkanlage samt Wasserfläche festgesetzt. Um die mit der Stadt Kappeln abgestimmte geplante Bebauung planungsrechtlich abzusichern, ist die Änderung des bestehenden Bebauungsplans erforderlich.

4.2.3. Umweltverträglichkeitsvorprüfung / Umweltprüfung

Die Bebauungsplanänderung wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB in Verbindung mit § 13 Absatz 3 BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichts sind somit nicht erforderlich.

4.2.4. FFH- und EU-Vogelschutzgebiete

Im Plangebiet und seinem Umfeld befindet sich kein nach der Flora-Fauna-Habitat Richtlinie (FFH-RL) oder nach der EU-Vogelschutz-Richtlinie ausgewiesenes Gebiet.