4.2.5. Nach Naturschutzrecht geschützte Flächen und Biotope
Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale sind durch die Festsetzungen der Bebauungsplanänderung nicht berührt.
Hinweis: Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wurde eine Biotopkartierung im Plangebiet vorgenommen, hierbei wurden Teilflächen als zu schützende Biotope identifiziert. Der Umgang mit diesen, Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen und der mögliche Ausgleich dieser Flächen wird derzeit mit den zuständigen Fachdienststellen abgestimmt.