Planungsdokumente: 11. Änderung des B-Planes Nr. 1 "Ellenberg" für die Wohnbebauung an den Regenrückhaltebecken; hier: frühzeitige Beteiligung gemäß § 4 (1) BauGB und Abstimmung mit den Nachbargemeinden - § 2 (2) BauGB

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.3. Weitere planerisch beachtliche Rahmenbedingungen

4.3.1. Stellplatzsatzung

Die Stadt Kappeln verfügt über keine gültige Stellplatzsatzung, wodurch keine zwingenden Vorgaben zur Anzahl der Stellplätze gemacht werden. Für eine ausreichende Versorgung mit Stellplätzen wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens Rechnung getragen.

5. Angaben zur Lage und zum Bestand