Planungsdokumente: 11. Änderung des B-Planes Nr. 1 "Ellenberg" für die Wohnbebauung an den Regenrückhaltebecken; hier: frühzeitige Beteiligung gemäß § 4 (1) BauGB und Abstimmung mit den Nachbargemeinden - § 2 (2) BauGB
Begründung
4.3.1. Stellplatzsatzung
Die Stadt Kappeln verfügt über keine gültige Stellplatzsatzung, wodurch keine zwingenden Vorgaben zur Anzahl der Stellplätze gemacht werden. Für eine ausreichende Versorgung mit Stellplätzen wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens Rechnung getragen.