Planungsdokumente: 11. Änderung des B-Planes Nr. 1 "Ellenberg" für die Wohnbebauung an den Regenrückhaltebecken; hier: frühzeitige Beteiligung gemäß § 4 (1) BauGB und Abstimmung mit den Nachbargemeinden - § 2 (2) BauGB

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.2. Planerarbeitung, Gutachten

Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplans wurde das Büro Evers & Partner | Stadtplaner PartGmbB, Ferdinand-Beit-Straße 7b in 20099 Hamburg beauftragt.

Als fachplanerische Grundlagen für die Erarbeitung der Bebauungsplanänderung wurden folgende Dokumente herangezogen:

  • Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein Fortschreibung 2021 (LEP Fortschreibung 2021)
  • Regionalplan für den Planungsraum V (REP 2002)
  • Flächennutzungsplan 2018 (letzte Änderung 2021)
  • Bestehender Bebauungsplan Nr. 1, 1. Änderung (Beschluss 1967)
  • Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz
  • Landschaftsrahmenplan Planungsraum I (2020)

Weiterführend wurden folgende Gutachten erstellt:

  • Biotopkartierung (Ingo Brandt Büro für biologisch-ökologische Gutachten, Juni 2022)
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (wird im weiteren Planverfahren ergänzt)
  • Gründungsbericht mit Standsicherheitsuntersuchung (Erdbaulabor Gerowski, September 2021)
  • Erläuterung zur Ableitung des Regenwassers mit Überprüfung der Wasserhaushaltsbilanz (Waack + Dähn Ingenieurbüro GmbH, Juni 2022)

3. Alternativenprüfung

Bei dem hier vorliegenden Bauleitplanverfahren handelt es sich um die 11. Änderung des bestehenden Bebauungsplans Nr. 1 „Ellenberg“ der Stadt Kappeln. Der bestehende Bebauungsplan setzt für den Bereich der 11. Änderung ein reines Wohngebiet mit einer geplanten Bebauung in Form von Kettenhäusern fest. Anlass der Planung, wie in Kapitel 1 erläutert, ist die Schaffung eines Wohnquartiers mit inklusivem Charakter. Durch den bestehenden Bebauungsplan ist auch ohne die Durchführung des hier vorliegenden Änderungsverfahrens eine Bebauung in diesem Bereich planungsrechtlich möglich, jedoch nicht in den aktuell aus städtebaulicher Sicht gewünschten Gebäudeformen und -typologien.

Da das Plangebiet bereits über eine bestehende Erschließung in Form von Straßenverbindungen und Leitungen verfügt, bietet es sich an die wohnbauliche Entwicklung Kappelns in diesem Gebiet voranzutreiben. Verfügbare Flächen in einer ähnlich zentralen Lage Kappelns mit einer bereits vorhandenen Erschließung sind im Stadtgebiet nicht vorhanden, wodurch lediglich bisher unbebaute Flächen im Außenbereich als Alternativstandorte in Frage kämen. Die Beanspruchung eben solcher ungenutzter Flächen im Außenbereich stünde jedoch dem sparsamen Umgang mit den Schutzgütern Boden und Fläche entgegen und würde u.a. zu einem vermeidbaren zusätzlichen Verkehrsaufkommen führen.

Für die Umsetzung der vorliegenden Planung kommen somit keine alternativen Standorte in Frage.

4. Planerische Rahmenbedingungen

Gemäß § 1 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) sind Bauleitpläne an die Ziele der Raumordnung anzupassen. Ziele der Raumordnung sind auch in einem Bebauungsplanverfahren nicht der Abwägung zugänglich und müssen daher von der Stadt Kappeln sowie sonstigen öffentlichen Stellen bei allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen beachtet werden.

Grundsätze der Raumordnung sind Aussagen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes als Vorgaben für nachfolgende Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen. Diese sind als Vorgaben für die Stadt Kappeln im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen.

Weiterhin sind Bebauungspläne gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.