Planungsdokumente: 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 71 Stadt Schleswig
Begründung
3.1 Art der baulichen Nutzung
Die Art der baulichen Nutzung wird nicht verändert. Es bleibt bei der Festsetzung als Sondergebiet 'Großflächiger Einzelhandel' gem. § 11 Abs. 3 BauNVO. Das Sondergebiet wird lediglich nach Süden bzw. Südosten erweitert.
3.2 Maß der baulichen Nutzung
Das Maß der baulichen Nutzung im Sondergebiet wird ebenfalls nicht verändert. Es bleibt bei einer Grundflächenzahl von 0,8 sowie der Zulässigkeit von max. 2 Vollgeschossen.