Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB erstellt die
Gemeinde Bauleitpläne in eigener Verantwortung sobald und soweit es
erforderlich ist.
Folgende
Gründe und Ziele veranlassten die Erstellung des Bebauungsplanes Nr. 3.5 :
Zur Deckung des örtlichen
Wohnbedarfes wird Bauland benötigt. Um den Belangen der Bevölkerung gerecht zu
werden, möchte die Gemeinde Barsbüttel durch die Aufstellung des
Bebauungsplanes neue Wohnbauflächen schaffen.
Der Plangeltungsbereich soll als
allgemeine Wohnbaufläche ausgewiesen werden.
Geplant sind 18 neue Baugrundstücke,
als Abrundung zum Bebauungsplan Nr. 3.4.
Die Vergabe der Grundstücke im
Bebauungsplan Nr. 3.5 soll erst nach Bebauung des Bebauungsplanes Nr. 3.4
erfolgen, jedoch soll aus wirtschaftlichen Gründen die Grunderschließung
(Ringleitungen) in einem Zuge erfolgen.