2.30 Grenzen des Plangeltungsbereiches
Das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 3.5 wird wie folgt begrenzt:
Im Nordosten
Durch die südwestliche Grenze des Bebauungsplanes Nr. 3.4.
Im Südosten
Durch die Dorfstraße und deren Verlängerung.
Im Südwesten
Durch die südwestliche Grenze des Flurstückes 40/3, im Abstand von ca. 20-45m
Im Nordwesten
Durch die mittlere Straßenbegrenzung der K 29/Bahnhofstraße.