7.00 Lärmschutz
Zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3.4 wurde bereits im früheren Verfahrensschritt eine detaillierte Lärmuntersuchung durchgeführt.
Die Lärmtechnische Untersuchung wurde mit Stand vom 16. Dezember 2011 neu gefasst und ergänzt um die Untersuchung eines Metall verarbeitenden Gewerbebetriebes auf der östlichen Seite des Plangeltungsbereiches.
Es liegen Lärmbelastungen durch den Verkehrslärm und durch den Metall verarbeitenden Gewerbebetrieb vor. Diese Belastungen wurden berücksichtigt durch Festsetzung der Lärmpegelbereiche in der Planzeichnung und durch detaillierte textliche Festsetzungen zur Grundrissgestaltung und zum baulichen Schutz.
Der Metall verarbeitende Betrieb beeinträchtigt nur ganz geringfügig den östlichen Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3.4. Beeinträchtigungen für den Bebauungsplan Nr. 3.5 liegen nicht vor.
Lärmbelastungen durch den Verkehrslärm auf der K 29/Bahnhofstraße liegen in gleicher Größenordnung wie beim Bebauungsplan Nr. 3.4 vor. Insofern erübrigt sich eine erneute lärmtechnische Untersuchung. Die Festsetzungen, entsprechend der lärmtechnischen Untersuchung aus dem Bebauungsplan Nr. 3.4, werden übernommen.
Die Lärmuntersuchung des Bebauungsplanes Nr. 3.4 wird auch hier Bestandteil der Begründung und wird den Originalausfertigungen als Anlage beigefügt.