Planungsdokumente: Gemeinde St. Annen - vhb B-Plan 4 (Sondergebiet Erdbau - Lohnunternehmen - Landwirtschaft)
Verordnung - Text Teil B
Einleitung
Für die Belange des Umweltschutzes, entsprechend § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a Baugesetzbuch (BauGB), wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt und in dem vorliegenden Umweltbericht beschrieben und bewertet werden (§ 2 Abs. 4 BauGB). Der Umweltbericht ist ein gesonderter Teil der Begründung zum Bebauungsplan (§ 2a BauGB).
Gemäß § 4 (1) BauGB hat die Gemeinde St. Annen die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, unterrichtet. Die eingegangenen umweltbezogenen Anregungen und Bedenken wurden bei der Erstellung des Umweltberichtes berücksichtigt.
Kurzbeschreibung des Vorhabens
Die Gemeinde St. Annen plant die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4 zur Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Erdbau-Lohnunternehmen-Landwirtschaft“ im östlichen Gemeindegebiet im Bösbüttler Koog. Der Geltungsbereich erstreckt sich auf die Flächen der Heim Erdbau GmbH, Österfeld 14. Das Plangebiet befindet sich im Außenbereich (§ 35 BauGB) der Gemeinde St. Annen. Im Außenbereich sind nur privilegierte Vorhaben möglich, was für den landwirtschaftlichen Betriebszweig der Fall ist. Um jedoch auch die ortsgebundenen Betriebszweige landwirtschaftlicher Lohnbetrieb und Erdbau planungsrechtlich abzusichern und bauliche Erweiterungen zu ermöglichen, hat die Gemeinde den Aufstellungsbeschluss zum vorhabensbezogenen B-Plan Nr. 4 gefasst. Konkret ist die Errichtung einer Maschinenhalle, eines Werkstattgebäudes, einer Offenlagerfläche sowie zweier Betriebsleiterwohnungen geplant.