Planungen und Festsetzungen
Hauptziel der Bauleitplanung ist die Bestandssicherung des Betriebes und die Ermöglichung einer erforderlichen, baulichen Erweiterung. Das Plangebiet wird als sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Erdbau-Lohnunternehmen-Landwirtschaft“ festgesetzt.
Im Hinblick auf die Außenbereichslage des Hofes richtet sich die Zweckbestimmung des sonsti- gen Sondergebietes ausschließlich nach dem konkret bestehenden Betrieb und seinen Kernnutzungen. Die Entwicklung allgemeiner gewerblicher Nutzungen im Plangebiet ist damit ausgeschlossen. Die Ausdehnung des Sondergebietes beschränkt sich auf das unbedingt erforderliche Maß. Die Flächengröße des festgesetzten sonstigen Sondergebietes beträgt ca. 2,7 ha (Geltungsbereich 4,4 ha).
Um Grund und Boden sowie das Orts- und Landschaftsbild zu schonen wird die überbaubare Grundstücksfläche angesichts des konkreten Nutzungsprofils des Betriebes im B-Plan festgesetzt. Die Standorte für alle Hauptanlagen des Betriebes (teilweise zusammenhängende Gebäude) werden durch einzelne Baufenster (Baugrenzen) bestimmt.
Die bestehenden Gärten und ein Streifen auf der nördlichen Seite des Waldes im Plangebiet (siehe Vorhaben- und Erschließungsplan) werden als private Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Private Grünfläche“ festgesetzt.