Planungsdokumente: Gemeinde St. Annen - vhb B-Plan 4 (Sondergebiet Erdbau - Lohnunternehmen - Landwirtschaft)

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Inhaltsverzeichnis

Verordnung - Text Teil B

Planungen und Festsetzungen

Hauptziel der Bauleitplanung ist die Bestandssicherung des Betriebes und die Ermöglichung einer erforderlichen, baulichen Erweiterung. Das Plangebiet wird als sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung Erdbau-Lohnunternehmen-Landwirtschaftfestgesetzt.

Im Hinblick auf die Außenbereichslage des Hofes richtet sich die Zweckbestimmung des sonsti- gen Sondergebietes ausschließlich nach dem konkret bestehenden Betrieb und seinen Kernnutzungen. Die Entwicklung allgemeiner gewerblicher Nutzungen im Plangebiet ist damit ausgeschlossen. Die Ausdehnung des Sondergebietes beschränkt sich auf das unbedingt erforderliche Maß. Die Flächengröße des festgesetzten sonstigen Sondergebietes beträgt ca. 2,7 ha (Geltungsbereich 4,4 ha).

Um Grund und Boden sowie das Orts- und Landschaftsbild zu schonen wird die überbaubare Grundstücksfläche angesichts des konkreten Nutzungsprofils des Betriebes im B-Plan festgesetzt. Die Standorte für alle Hauptanlagen des Betriebes (teilweise zusammenhängende Gebäude) werden durch einzelne Baufenster (Baugrenzen) bestimmt.

Die bestehenden Gärten und ein Streifen auf der nördlichen Seite des Waldes im Plangebiet (siehe Vorhaben- und Erschließungsplan) werden als private Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Private Grünfläche“ festgesetzt.

Flächenbedarf, Bodenbilanz

Insgesamt ergibt sich für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4 eine Flächengröße von knapp 4,4 ha.

Die zukünftige Flächennutzung wird sich wie folgt verteilt:

Bebaubare Flächen

Durch den großen Flächenbedarf insbesondere des Betriebszweiges Erdbau machen die Befestigten Zuwegungen und Hofflächen mit 13.991 m² etwa die Hälfte des Sondergebietes SO aus. Die Gebäude im SO dürfen maximal Grundflächen von 10.450 m² einnehmen.

Zulässige Grundfläche (bebaubare Flächen) lt. § 19 BauNVOGebäude u. a. bauliche Anlagen (m²)
Flächen mit der Bezeichnung SO mit einer Grundfläche von 27.495 m²
Betriebsleiterwohngebäude GR 400
Hauptgebäude GR 1.600
Scheune GR650
Scheune GR650
Maschinenhalle GR1.500
Maschinenhalle Neubau GR 1.800
Offenlagerfläche Neubau GR 3.000
Werkstatt Neubau GR 850
Zwischensumme Gebäude10.450
Befestigte Zuwegungen und Hofflächen Betriebsgelände13.491
Befestigte Zuwegungen Betriebsleiterwohnungen 500
Zwischensumme Zuwegungen 13.991
Summe max. bebaubare Fläche24.441

Anteil der versiegelten und unversiegelten Flächen

In der folgenden Tabelle ist dargestellt, wie groß der derzeitige Anteil von unbebauter und bebauter Fläche innerhalb des Geltungsbereiches des B-Plan-Gebietes und wie dieser sich nach Umsetzung des Bauvorhabens ändern wird.

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unverbaut, natürlich59,1025.85244,9319.602
überbaut mit baulichen Anlagen, Hochbauten, Erschließung 40,9017.89155,0724.141

Ziele des Umweltschutzes in Fachgesetzen und -planungen

Im Folgenden werden zunächst die Ziele, die das Plangebiet betreffen, benannt. Es erfolgt eine Einschätzung, ob die genannten Ziele von dem geplanten Vorhaben berührt werden bzw. ob das Vorhaben diesen Zielen entgegensteht oder nicht. Die genaue Erläuterung, ob und inwieweit hier ggf. eine Betroffenheit vorherrscht, erfolgt im weiteren Verlauf unter den entsprechenden Kapiteln.