Planerfordernis
Der Betriebshof der HEIM GmbH befindet sich im Außenbereich (§ 35 BauGB), wo nur privilegierte Vorhaben möglich sind. Die Hofstelle ist als landwirtschaftlicher Betrieb privilegiert und im Außenbereich zulässig.
Um die Nutzungen in den Gebäuden bzw. Gebäudeteilen sowie auf den Außenflächen, die nicht unmittelbar dem landwirtschaftlichen Betriebszweig, sondern vielmehr dem Erdbaugewerbe und dem Lohnbetrieb dienen und mithin nicht unter die Privilegierung fallen, ist die planungsrechtliche Sicherung dieser Nutzungen im Vorhabensgebiet notwendig.
Zudem soll die Bauleitplanung dazu dienen, den Neubau einer Halle südlich der bestehenden Maschinenhalle, einer neuen Werkstatt auf dem Betriebshof, einer Offenlagerfläche sowie zwei Betriebsleiterwohnungen nördlich des kleinen Waldstücks ermöglicht werden.
Um nun Baurecht auf der im F-Plan als sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Erdbau-Lohnunternehmen-Landwirtschaft“ dargestellten Fläche zu schaffen, soll der Bebauungsplan Nr. 4 aufgestellt werden.