Landschaftsrahmenplan
Der Landschaftsrahmenplan von 2020 (Landschaftsrahmenplan Planungsraum III) stellt in der Karte 1 den Geltungsbereich als Bedeutsames Nahrungsgebiet und Flugkorridor für Gänse und Singschwan sowie des Zwergschwans außerhalb von EU-Vogelschutzgebieten (graue Schraffur) dar (Abb. 8). In Karte 2 wird den Geltungsbereich als Gebiet mit besonderer Erholungseignung (gelbe Dreiecke) dargestellt. Westlich und östlich finden sich zudem Landschaftsschutzgebiete (Abb. 7). In Karte 3 finden sich keine den Geltungsbereich betreffende Darstellungen.
Auswirkungen des Planvorhabens auf die übergeordneten Planungen s. Kap. 13.