3.6. Grünplanung
Die vorhandenen Knicks innerhalb des Plangebietes werden zum überwiegenden Anteil erhalten und durch entsprechende Festsetzungen geschützt.
An der westlichen Plangebietsgrenze wird ein neuer Knick sowie ein Knickschutzstreifen angelegt. Die Maßnahmen dient der Kompensation der überplanten Knicks und zugleich zur Minimierung der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch die Eingrünung hin zur freien Landschaft.