1.3.3 Hinweise und nachrichtliche Übernahmen im Bebauungsplan Nr. 103
Im Bebauungsplan Nr. 103 werden auf der Planzeichnung Artenschutzrechtliche Hinweise gegeben zu Bauzeitenregelungen.
Als nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen bezüglich umweltrelevanter Belange wurden folgende Inhalte in die Planzeichnung eingetragen:
- FFH-Gebiet
- EU-Vogelschutzgebiet
- Hochwasserrisikogebiet gemäß § 73 Abs. 1 WHG
- 150 m Schutzstreifen an Gewässern gemäß § 35 Abs. 2 LNatSchG.