Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 103 der Stadt Schleswig

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.2.1.2 Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete (Kumulierung)

Zusätzlich zur Abhandlung der direkten planbedingten Auswirkungen ist zu prüfen, ob zusätzlich erhebliche Auswirkungen entstehen, die gemäß Halbsatz 2 Buchstabe b) Unterpunkt ff) der Anlage 1 BauGB "infolge einer Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete unter Berücksichtigung etwaiger bestehender Umweltprobleme in Bezug auf möglicherweise betroffene Gebiete mit spezieller Umweltrelevanz oder auf die Nutzung von natürlichen Ressourcen" ausgelöst werden können.

Folgende Vorhaben benachbarter Planungsgebiete besitzen hinsichtlich möglicher kumulativer Wirkungen Relevanz:

  • Bebauungsplan Nr. 102: Sonstiges Sondergebiet "Kultur" im Zentralbereich "Auf der Freiheit" (Aufstellungsbeschluss 23.04.2018). In diesem Gebiet soll ein multifunktionales Kulturhaus entstehen und ein Quartier aus ca. 150 Wohnungen und Büros sowie einem Nahversorgungszentrum entwickelt werden.
  • Bebauungsplan Nr. 105: Auf der Freiheit (Ostteil) - für das Gebiet nordwestlich der Schlei, südwestlich der ehemaligen Zuckerfabrik und südöstlich der Pionierstraße (Aufstellungsbeschluss 21.01.2020). In diesem Bereich sollen 474 Wohnungen, ein Hotel (80 Zimmer) und 4 Gewerbeeinheiten entstehen.

Abb. 2: Quartier "Auf der Freiheit II", Stand der Bauleitplanung 12.03.2020 (Quelle: SGEG 2020)

Beide Planvorhaben sind zusammen mit dem Bebauungsplan Nr. 103 Teile eines rund 27 ha großen Gesamtvorhabens im Bereich des ehemaligen Kasernengeländes "Auf der Freiheit" (siehe Kap. 1.3.1 "Ziele und Inhalt des Bauleitplans).

Mit der Prüfung auf zusätzliche erhebliche Auswirkungen durch Kumulierung wird ermittelt, ob durch eine kumulative Betrachtung erstmals eine Erheblichkeit der betrachteten Umweltauswirkungen des B-Plans Nr. 103 feststellbar wäre. Dieses kann vor allem für Konstellationen zutreffen, wenn die zu erwartenden Auswirkungen des anderweitigen Planvorhabens bereits erheblich sind, oder wenn die zu erwartenden Auswirkungen der Einzelvorhaben durch Summation erstmals eine Erheblichkeit erreichen.

Derzeit sind die Verfahren der Bebauungspläne Nr. 102 und 105 noch nicht so weit fortgeschritten, dass aus den Planungsunterlagen Angaben zur Art und zum Umfang der Umweltauswirkungen sowie deren Bewertung entnommen werden können. Aus diesem Grund kann eine Bewertung der Umweltauswirkungen infolge einer Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete im Rahmen der Umweltprüfung zum Bebauungsplan Nr. 103 nicht durchgeführt werden, sondern wäre im Rahmen der Umweltprüfungen zu den Bebauungsplänen Nr. 102 und 105 auszuarbeiten.

Ausgenommen hiervon ist das Thema Verkehrslärm im weiteren Straßennetz. Denn die Schalltechnische Prognose zum B-Plan Nr. 103 zeigt in Form einer Gesamtschau auf, welche Verkehrslärmänderungen zusammen durch die drei Bebauungspläne Nr. 102, 103 und 105 im weiterführenden Straßennetz verursacht werden (M+O 2020).

2.2.2 Auswirkungen auf den Umweltzustand / § 1 Abs. 6 Nr. 7 a), c), d) BauGB)

2.2.2.1 Auswirkungen auf Fläche

AuswirkungenEs werden rund 10,8 ha Fläche für eine Siedlungsentwicklung in Anspruch genommen. Die Flächen schließen an die Ortsbebauung der Stadt Schleswig an und sind durch die vormalige Nutzung als Bundeswehrstandort vorbelastet. Insofern handelt es sich nicht um eine Neuerschließung sondern um eine Wiedernutzbarmachung von Siedlungsflächen. Eine Inanspruchnahme von naturgeprägten Flächen der freien Landschaft findet nicht statt. Die Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche sind nicht erheblich.
Erhebliche Auswirkungen-