Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 103 der Stadt Schleswig

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.1.1.10 Menschen

UntersuchungsrahmenWohngebiete, Erholungsgebiete, Einrichtungen für Freizeit und Erholung, Einrichtungen für Fremdenverkehr und Tourismus.
DatengrundlagenLandschaftsplan der Stadt Schleswig, Flächennutzungsplan der Stadt Schleswig, Landschaftsplanerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 103 der Stadt Schleswig (BHF 2020), Stellungnahme der unteren Bodenschutzbehörde im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung (uBB 2020), Schalltechnische Prognose zum Bebauungsplan Nr. 103 (M+O 2020).
BeschreibungDas Plangebiet liegt direkt an der Schlei, einem überregional bedeutenden Segelrevier mit hoher Landschaftsqualität. Das Gelände des Plangebiets ist in Privatbesitz. Die Zugänglichkeit wurde der Öffentlichkeit in der Vergangenheit allerdings nicht vollständig versperrt. Parken wird z.B. zum Zeitpunkt der Geländeerfassungen gegen Gebühren erlaubt. Der Bereich des Pionierhafens wird regelmäßig von Erholungssuchenden aufgesucht. Die Hafenflächen werden als Parkplatz genutzt. Hier sind PKW’s und Campingfahrzeuge anzutreffen, die direkt vor der Wasserkante parken. Über mehrere Slipanlagen ist ein direkter Zugang zum Wasser vorhanden. Neben Hunde ausführen und Picknicken werden auch wassergebundene Tätigkeiten wie Angeln, Schwimmen, Paddeln und Stand-Up-Paddeln ausgeübt. Gelegentlich nutzen Boote den Hafen. Nördlich des Plangebiets verlaufen auf der alten Kleinbahntrasse ein überregionaler Fernwanderweg (Jacobsweg) und ein Fernradweg (Wikinger-Friesen-Weg). Die nächstliegenden Wohnnutzungen befinden sich an der Straße "Schleibogen" rund 150 m westlich des Plangebiets (Gemischte Bebauung und Wohnbauflächen) und nördlich der Straße "Ilensee" rund 230 m (Gemischte Bauflächen) bzw. 350 m (Wohnbauflächen) nordwestlich des Plangebiets. Insofern hat das Plangebiet Bedeutung als Wohnumfeld. Westlich des Plangebiets steht das Schulgelände der dänischen Schule "Møller-Skolen" und östlich des Plangebiets ist das Kulturzentrum "Heimat" angesiedelt. Besonders gesundheitsfördernde Aspekte (Luftkurort, Seeklima) oder erhebliche gesundheitsschädigende Einwirkungen (starke Luftschadstoff- sowie Lärmimmissionen) sind im Plangeltungsbereich nicht gegeben. Zurzeit ist das Plangebiet nur wenig von Straßenverkehr und entsprechenden Lärm- und Schadstoffemissionen belastet. Allerdings wirken Lärmimmissionen der Dänischen Schule, des Betriebshofs der Schleswiger Stadtwerke und des Veranstaltungszentrums "Heimat" auf das Plangebiet ein.
VorbelastungDas Plangebiet ist von Lärmemissionen der dänischen Schule, des Betriebshofs und des Veranstaltungszentrums "Heimat" vorbelastet.
BewertungBewertungskriterien: Wohnfunktion, Erholungswirksamkeit der Landschaft, Gesundheit. Dem Plangebiet kommt aufgrund seiner Attraktivität eine besondere Bedeutung als Erholungsort an der Schlei und als Wohnumfeld zu. Orte mit besonderer Bedeutung bezüglich Wohnnutzungen liegen außerhalb des Plangebiets.

2.1.1.11 Kulturgüter und sonstige Sachgüter

UntersuchungsrahmenKulturdenkmale, Archäologische Fundstellen, Archäologisches Interessengebiete, Historische Landnutzungsformen, kulturell bedeutsame Stadt- und Ortsbilder
DatengrundlagenLandschaftsrahmenplan, Landschaftsplan, Denkmalliste Schleswig-Flensburg (Landesamt für Denkmalpflege), Archäologie-Atlas SH (DigitalerAtlas Nord).
BeschreibungIm Plangebiet sind keine Kulturdenkmale oder sonstige historisch und kulturell bedeutsamen Anlagen vorhanden. Nördlich des Plangebiets liegt ein Archäologisches Interessengebiet mit der Gebietsnummer 19.
VorbelastungDas Gelände ist anthropogen überformt. Es handelt sich großflächig um Aufschüttungsböden.
BewertungBewertungskriterien: Seltenheit, Ausprägung, Schutzstatus. Das Plangebiet ist bezüglich des kulturellen Erbes und sonstiger Sachgüter von allgemeiner Bedeutung.

2.1.2 Voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung

Ohne den Bebauungsplan Nr. 103 kann die geplante Entwicklung eines Quartiers aus Wohnungen, Ferienwohnungen, Wohnen auf dem Wasser, Büros, Gewerbe und Gastronomie nicht verwirklicht werden. Lediglich in der nordöstlichen Ecke wäre auf ca. 1,1 ha die Umsetzung einer Gemischten Baufläche zulässig. Das städtebauliche Potenzial der am Ortsrand und in attraktiver Lage der Schlei gelegene Fläche könnte nicht genutzt werde.

Das Gelände würde eine unbebaubare Siedlungsbrache bleiben, die gegebenenfalls auf privater Ebene in Teilbereichen zur Erholung, als Segelhafen oder für Veranstaltungen genutzt werden könnte. Es ist anzunehmen, dass in diesem Fall Teilbereiche an der Schlei weiterhin als Grünflächen unterhalten werden und die Flächen im Hinterland als Brachflächen verbleiben. Dieses hätte keine maßgeblichen Änderungen auf den Umweltzustand zur Folge.

Sollten Nutzungen und Pflegemaßnahmen, gegebenenfalls aus Kostengründen, aufgegeben werden müssen, ist von einer Verbuschung des Geländes und einem Verfall der Hafenanlagen sowie einer Zunahme an Konflikten durch unbefugte Nutzer des Geländes auszugehen. Bezüglich der Umweltbelange wären vorteilhafte Entwicklungen bezüglich der Pflanzen- und Tierwelt zu verzeichnen. Eine Vernetzung mit Gewässerbiotopen der Schlei wäre aufgrund der befestigten Ufer allerdings kaum bzw. nur im Bereich der Slipanlagen möglich.