Planungsdokumente: Gemeinde Welmbüttel - 4. Änderung F-Plan - ehemaliges Bundeswehrlager

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

Auswirkungen durch den BOS-Übungsbetrieb

Von dem BOS-Übungsbetrieb gehen Wirkungen von dem Gebrauch von Schusswaffen, Kommandorufen und Fahrzeugbewegungen, auch durch den An- und Abtransport der Teilnehmer, aus.

Übungen mit Schusswaffengebrauch finden ausschließlich mit Übungsmunition statt. Diese ist gegenüber herkömmlicher Munition nach Aussagen der Polizeileitung wesentlich leiser (Fx-Üb-Mun).

Die angrenzend an das Plangebiet liegende Standortschießanlage der Bundeswehr wird regelmäßig genutzt. Es wird in der Regel scharfe Munition verwendet. Von dem Gelände geht bei Übungsbetrieb aufgrund der Knalleffekte eine deutliche Belästigung aus. Die Standortschießanlage ist hinsichtlich des Wirkungsfaktors Schallemissionen als deutliche Vorbelastung zu werten.

Gegenüber der militärischen Schießanlage sind die Schallimmissionen durch Übungsbetrieb durch BOS vernachlässigbar.

Auswirkungen durch die Lagernutzung

Die Durchführung der Ein- und Auslagerung der Güter und Geräte soll sich auf solche Güter begrenzen, die einen geringen Güterumschlag haben. Fahrzeuge sollen nur zu bestimmten Zeiten eingelagert werden dürfen. Reparaturarbeiten aller Art an Lagergütern sind unzulässig. Die Frequentierung mit Fahrzeugen ist daher insgesamt wenig intensiv, aber saisonal unterschiedlich. Die Anlieferung der Lager erfolgt außerhalb der Übungszeiten durch BOS und findet auch nicht an Tagen mit größeren Übungen statt.

Auswirkungen auf den Biotopverbund und das geplante LSG „Riesewohld“

Bei Umsetzung der Planung wird die Funktion des Plangebietes im Biotopverbund nicht beeinträchtigt. Bauliche Eingriffe sind in nur geringem Umfang zu erwarten. Die geplanten Nutzungen bleiben auf die Sondergebiete beschränkt.

Die Waldbestände und Freiflächen bleiben im Wesentlichen erhalten, ebenso werden die gesetzlich geschützten Biotopbereiche der Nasswiesen erhalten und geschützt. Durch die geplanten Nutzungen sind keine erheblich störenden Auswirkungen auf die Fauna zu erwarten. Die Planung wird sich somit nicht wesentlich auf den Biotopverbund in der Umgebung und auf den geplanten großräumigen Landschaftsschutz auswirken.