Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 105 der Stadt Schleswig

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.1.1 Derzeitiger Umweltzustand

Die zentrale Grundlage für die Darstellung der aktuellen Bestandssituation bildet eine Biotoptypenkartierung, die im Sommer und Herbst 2020 von BHF Landschaftsarchitekten im Bereich des Plangebiets einschließlich eines 10 m Umrings durchgeführt und ausgewertet wurde. Die Bestandserfassung erfolgte auf Basis der "Kartieranleitung und Biotoptypenschlüssel für die Biotopkartierung Schleswig-Holstein" (LLUR Stand 2018).

Zudem hat das Büro Biologen im Arbeitsverbund (B.i.A.) im Frühjahr 2020 eine faunistische Begehung zur Einschätzung der Lebensraumausstattung sowie einen Kartierdurchgang zur Erfassung von Brutvögeln und Amphibien durchgeführt. Im März 2021 folgte eine Erfassung von planungsrelevanten potenziellen Fledermausquartieren (Höhlenbäume, Halle). Die Ergebnisse sind in einem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag aufgeführt (B.i.A. 2021).

Weitere Informationen zu den abiotischen Faktoren, Pflanzen- und Tierlebensräumen sowie Umweltbelangen des Menschen ergeben sich durch eine Auswertung des Landschaftsrahmenplans und des Landschaftsplans sowie aus weiteren Unterlagen, wie vorhabenbezogenen Untersuchungen, Gutachten und eingegangene Informationen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange. Die Informationsquellen sind jeweils bei den einzelnen Umweltbelangen aufgeführt.

Die Bewertung des derzeitigen Umweltzustandes erfolgt angelehnt an den Gemeinsamen Runderlass des Innenministeriums und des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume "Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht" (2013) über die zwei Wertstufen "allgemeine Bedeutung" und "besondere Bedeutung".

2.1.1.1 Fläche

UntersuchungsrahmenFlächennutzung, Naturnähe.
DatengrundlagenFlächennutzungsplan und Landschaftsplan der Stadt Schleswig, Landschaftsplanerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 105 (BHF 2021).
BeschreibungBei dem 10,9 ha großen Plangebiet handelt es sich um einen ehemaligen Bundeswehrstandort. Im Flächennutzungsplan ist großflächig ein Sondergebiet 'Bund - Kaserne' ausgewiesen. Zudem sind im Nordosten Gemischte Bauflächen mit einer angrenzenden Grünfläche sowie die Schlei als Wasserfläche dargestellt. Vor Ort sind großflächig beräumte Flächen, Straßenzüge, wenige verbliebene Gebäude (eine Halle, die Mühle Nicola und das Kloster Freiheit), verwilderte Grünanlagen und eine mit Wald bestandene Bahndammböschung vorzufinden, Damit sind die Flächen einem anthropogen geprägten Raum zuzuordnen. Der hinter dem Kasernengelände gelegene Küstensaum der Schlei liegt etwas tiefer im Gelände und wird vielerorts von Röhrichtsäumen begleitet. Er gehört zum naturnahen Landschaftsraum der Schlei.
VorbelastungDas Plangebiet ist größtenteils durch die vormalige und z.T. noch vorhandene Infrastruktur des Bundeswehrgeländes vorbelastet. Mit dem Kloster und der Mühle sind zwei Flächen bereits wieder baulich entwickelt.
BewertungBewertungskriterien: Flächengröße, Natürlichkeitsgrad. Die Flächenqualität bzw. Natürlichkeit der Fläche ist aufgrund der anthropogenen Vorbelastung weitgehend von allgemeiner Bedeutung. Der naturnahe Küstensaum der Schlei, die im Norden vorhandenen Waldflächen sowie der See sind von besonderer Bedeutung.

2.1.1.2 Boden

UntersuchungsrahmenBodenarten, Bodentypen, Bodenfunktionen, Altlasten.
DatengrundlagenLandschaftsplan der Stadt Schleswig, Bodenübersichtskarte CC1518 Flensburg M. 1:200.000 (Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe1999), Informationen zu den Themen "Boden" und "Geologie" aus dem Agrar- und Umweltatlas des MELUND (http://www.umweltdaten.landsh.de/atlas/script/index.php), Stellungnahme der unteren Bodenschutzbehörde im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung (UBB 2020), Vorerkundungsbericht – Stellungnahme zur generellen Bebaubarkeit (Erdbaulabor Gerowski 2020), Geotechnisches Gutachten (Erdbaulabor Gerowski 2021), Landschaftsplanerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 105 (BHF 2021).
BeschreibungDas Plangebiet liegt in der Bodenregion der Jungmoränenlandschaften und der Untereinheit "Böden der Niederungen". Die Flächen an der Schlei sind aus glazifluviatilen Ablagerungen (Sand, untergeordnet Kies) und die weiter landeinwärts gelegenen Flächen aus glazigenen Ablagerungen (Geschiebesand) entstanden. Im Bereich der Wasserfläche der Inneren Schlei ist feinsandiges schlickiges Sediment zu erwarten. Das Gelände des Bebauungsplans liegt größtenteils im Niederungsbereich und ist hier großflächig durch Aufschüttungen und Versiegelungsflächen verändert. Ursprüngliche naturnahe Böden sind, ausgenommen ggf. im direkten Küstensaum der Schlei, nicht mehr zu erwarten. Die Geländeoberfläche liegt zwischen 0,5 m ü.NN an der Schlei und 4,0 m ü.NN im Hinterland. Im Nordwesten steigt das Gelände weiter bis auf ca. 6,5 m ü.NN an. Die nördliche Ecke des Plangebiets liegt im Bereich des Talhangs zur Schlei, der durch die Bahntrasse hier böschungsartig gestaltet ist, und erreicht eine Geländehöhe von ca. 12,0 m ü.NN. Bodenbewertungsdaten des LLUR liegen in diesem siedlungsgeprägten Bereich nicht vor. Ein Vorerkundungsbericht zur Bebaubarkeit der Flächen (Gerowski 2020) stellt fest, dass die Oberböden im Plangebiet in der Regel aus Aufschüttungen bestehen. Darunter folgen meistens Sande mit Kiesanteilen. Im Nordosten des Plangebiets sind zudem Tonschichten vorhanden. Nördlich des Sees wurden in ca. 2,60 m Tiefe mehrere Meter mächtige Horizonte aus zersetzen Torfen vorgefunden. Weitere geringmächtige Torfschichten befinden sich nördlich und nordwestlich der Mühle Nicola. Der Wasserstand in den Böden lag zum Zeitpunkt der Bohrarbeiten 0,20-3,80 m unterhalb der Geländeoberkante. Nach niederschlagsintensiven Perioden und in Abhängigkeit vom Schleiwasserstand können höhere Wasserstände (z.B. als Schichten-, bzw. Stauwasser oder Hochwasser) erwartet werden. Hohe Wasserstände mit weniger als 1 m Abstand zur Geländeoberkante wurden verbreitet im Nordosten des Plangebiets, an einem Standort nördlich des Sees sowie in direkter Schleinähe eingemessen. Das geotechnische Gutachten (Gerowski 2021) gibt zur Versickerbarkeit von Oberflächenwasser im Plangebiet folgende Auskunft: "Unter Berücksichtigung des erkundeten sehr unterschiedlichen Baugrundaufbaus und der erkundeten Wassersstände sind lediglich Teilbereiche für die dezentrale Versickerung von Niederschlagswasser nach Vorgaben der DWA-A 138 geeignet". Der Planungsbereich wurde in der Vergangenheit durch diverse Untersuchungen auf Altlasten überprüft. Ein Altlastenverdacht besteht derzeit nicht. Aufgrund der historischen Nutzung des Geländes ist allerdings immer mit lokalen Bodenverunreinigungen zu rechnen. Auf dem Gelände befanden sich zum Zeitpunkt der Kartierung an verschiedenen Orten Zwischenlagerplätze für Abräummaterial (Bauschutt, Boden, Asphalt) und Verfüllmaterial. Es ist davon auszugehen, dass sich im Rahmen der fortlaufenden Abraumtätigkeiten die Situation laufend verändert.
VorbelastungVeränderungen der ehemaligen Talkante der Schlei durch Bahndamm und Straßeneinschnitt. Versiegelungen im Bereich mehrerer Straßenzüge und Stellplätze sowie im Bereich der bebauten Grundstücke der Mühle und des Klosters. Aufschüttungen aus Abräum- und Verfüllmaterial, Abgrabungen und Bodenverdichtungen durch Druckbelastung im größten Teil des Plangebiets.
BewertungBewertungskriterien: Naturnähe, Bedeutung als Bestandteil des Naturhaushaltes, natur- und kulturhistorische Bedeutung, Seltenheit. Die Böden sind anthropogen stark verändert und überwiegend von allgemeiner Bedeutung. Die Böden im unbebauten Küstenbereich sind von besonderer Bedeutung. Die im Untergrund anstehenden Torfschichten haben aufgrund der bereits erfolgten Aufschüttungen und Versiegelungen keine Bedeutung mehr als potenzieller Standort für schützenswerte Vegetation und sind ebenfalls von allgemeiner Bedeutung.