Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 105 der Stadt Schleswig

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.4 Baugestalterische Festsetzungen

Die Gestaltungsvorschriften sind im Text (Teil B) der Satzung gefasst und orientieren sich an den Gestaltungsleitlinien zum Rahmenplan 'Auf der Freiheit' Schleswig. Sie sind auf ein aus der Sicht der Stadt Schleswig notwendiges Maß festgelegt, um zum einen durch eine einheitliche Gestaltung ein hohes Maß an städtebaulicher Qualität zu sichern und zum anderen einen Rahmen für die individuelle Gestaltungsfreiheit zu schaffen.

Für die Bauflächen 1 bis 7 sowie 17 und 18 sind Gründächer vorgeschrieben, um den Klimaschutz zu unterstützen und den Erhalt des natürlichen Wasserkreislaufes zu fördern. Es soll ein Beitrag zur ökologischen Qualität des Quartiers geleistet werden.

Für die Bauflächen 1 bis 7 sowie 17 und 18 sind als Dachform nur Flachdächer oder flach geneigte Dächer zulässig. Hiermit soll die Umsetzung des vorliegenden städtebaulichen Konzeptes gesichert werden. Zudem wird damit die 'Würfel-Bebauung' im westlich angrenzenden Bebauungsplan Nr. 83B aufgegriffen.

In den Bauflächen 8 bis 16 sind die Hauptdächer der Hauptgebäude nur als Satteldächer, giebelständig zur öffentlichen Verkehrsfläche und nur mit nicht glänzenden Dacheindeckungsmaterialien in Schwarz oder Grautönen zulässig.

Die vorgenannten Festsetzungen beziehen sich jeweils nur auf die Hauptdächer der Hauptgebäude. Hiermit soll sichergestellt werden, dass untergeordnete Bauteile oder Nebenanlagen auch mit anderen Dachformen errichtet werden können. Nebenanlagen gemäß § 14 BauNVO ab einem umbauten Raum von mehr als 30 m³ sowie Garagen und Carports dürfen nur mit einem Gründach errichtet werden. Hiermit soll ebenfalls ein Beitrag zur ökologischen Qualität des Quartiers geleistet werden.

Die Dachgestaltung zusammengehöriger Doppelhäuser bzw. zusammengehöriger Hausgruppen ist hinsichtlich Dachneigung, Dachform, Farbe und Material der Dacheindeckung einheitlich auszuführen. Hiermit soll die städtebauliche Qualität des Quartiers gesichert werden.

Die Errichtung von Solaranlagen auf den Dächern ist zur Unterstützung der Nutzung regenerativer Energieformen ausdrücklich zulässig.

Als Fassadenmaterial sind in den Bauflächen 1 bis 18 nur Verblendsteine oder Klinkerfassaden in hellen braunen, beigen und grauen Farbtönen zulässig. Für untergeordnete Bauteile sowie das jeweils oberste Geschoss sind auch andere Materialien zulässig. Carports und Nebenanlagen gemäß § 14 BauNVO sind von dieser Bestimmung ausgenommen. Diese Festsetzungen orientieren sich ebenfalls an den o.g. Gestaltungsleitlinien und sollen die städtebauliche Qualität des Quartiers sichern.

Garagen, angebaut oder freistehend, sind mit dem gleichen Fassadenmaterial wie das zugehörige Hauptgebäude herzustellen.

Außenflächen von Gebäuden sind innerhalb einer Hausgruppe (zusammengehörige Hausgruppenscheiben) oder eines Doppelhauses in einheitlichen Baustoffen mit gleicher Farbgebung herzustellen. Ausnahmen für untergeordnete Bauteile sind zulässig.

In den Bauflächen 1 bis 18 sind als Einfriedigung zu den öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen nur Hecken aus Laubgehölzen mit einer Höhe von max. 120 cm zulässig. Die Hecken tragen zur Durchgrünung des Baugebietes bei und wirken sich positiv auf die Verdunstungsrate aus.

Im Bereich des Sondergebietes 'Hotel' (SO 1.1) sind an der Südostgrenze in Richtung der Schlei als Einfriedigungen nur Hecken aus Laubgehölzen mit einer Höhe von max. 100 cm zulässig. Hiermit soll im scheinahen Bereich eine transparente und überschaubare Bauflächengestaltung gefördert werden.

Im Bereich des Sondergebietes 'Seminarzentrum' (SO 1.3) ist als Einfriedigung zur öffentlichen Verkehrsfläche auch eine Mauer mit einer Höhe von im Mittel 2,50 m über der Oberkante der angrenzenden Straßenverkehrsfläche zulässig. Hiermit soll für das Kloster die Möglichkeit geschaffen werden, einen ruhigen, ungestörten Innenbereich herzustellen. Die Höhe wurde so gewählt, dass die Mauer zum einen nicht überschaubar ist (um Ihren Zweck zu erfüllen) und zum anderen aber auch keine überdimensionierte, erdrückende Wirkung erzielt. Als Bezugshöhe werden in der Planzeichnung in diesem Bereich die geplanten Straßenhöhen angegeben.

3.5 Verkehrliche Erschließung

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind Verkehrsflächen sowie Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung festgesetzt. Die Festsetzungen der Verkehrsflächen dienen der ordnungsgemäßen Erschließung des Plangebietes.

Im Hinblick auf die Auswirkungen des entstehenden Verkehrs aus der Gesamtentwicklung des Konversionsprojektes 'Auf der Freiheit' hat die Stadt Schleswig eine Aktualisierung des Verkehrsgutachtens aus dem Jahr 2006 bei Ingenieurgesellschaft Masuch + Olbrisch aus Hamburg in Auftrag gegeben. Die Untersuchung kommt zu folgendem Ergebnis:

Die vorliegende Untersuchung analysiert die vorhandene Verkehrssituation im Umfeld der Bebauungsplanentwürfe 102, 103 und 105 der Stadt Schleswig und überprüft die Abwickelbarkeit der künftig zu erwartenden Verkehre.

Für die durch die vorgesehenen Entwicklungen zusätzlich zu erwartenden Verkehrsmengen und das im Prognosehorizont 2035 auftretende allgemeine Verkehrsaufkommen wurden Leistungsfähigkeitsnachweise durchgeführt.

Die direkten Anbindungspunkte der Teilflächen der Bebauungspläne an die zwischen Fjordallee und Pionierstraße vorgesehene Planstraße sind ohne Ab- oder Einbiegespuren ausreichend leistungsfähig. Im weiteren Planverfahren ist auf die Sicherstellung der jeweils erforderlichen Sichtdreiecke zu achten.

An den angrenzenden Kreuzungen und Einmündungen Pionierstraße/Ilensee/Karl-Imhoff-Straße, Ilensee/Werkstraße, Holmer Noorweg/Ilensee und Holmer Noorweg/Auf der Freiheit können die künftig zu erwartenden Verkehre ohne Um-/Ausbaumaßnahmen leistungsgerecht abgewickelt werden. Zusätzliche bauliche Maßnahmen sind nicht erforderlich.

Am Knotenpunkt Königstraße/Plessenstraße ergibt sich im Prognosehorizont rechnerisch im Strom K1 eine Verschlechterung auf die Qualität E. Im Zuge der vorgesehenen Umgestaltung der Parkhausanbindung und der damit verbundenen Anpassung der Verkehrsführung sowie der Signalzeitenprogramme im Parkhausumfeld/Capitolplatz können die Neuverkehre jedoch in akzeptabler Qualität abgewickelt werden.

Die Führung der Radfahrer im Plangebiet erfolgt auf separaten Wegen bzw. auf der Fahrbahn der neuen Straßen. Im weiteren Verlauf insbesondere der Knud-Laward-Straße in/aus Richtung Innenstadt ist ebenfalls eine Führung auf der Straße vorzusehen, da die vorhandenen Nebenflächen bereits für richtlinienkonforme Gehwege nicht ausreichen. Die Ausweisung der Pkw-Stellplätze auf der Westseite der Plessenstraße Richtung Knud-Laward-Str. sollte unabhängig von der geplanten Neubebauung zugunsten der Anlage von Schutzstreifen für den Radverkehr überprüft werden.

Zur Vermeidung von Auswirkungen der Neubebauung auf den ruhenden Verkehr im angrenzenden Straßenraum ist die Umsetzung von mobilitätslenkenden Maßnahmen zu empfehlen.

Neben der Ausweisung von allgemein zugänglichen Carsharing-Angeboten auf den Stellplatzflächen der Bauvorhaben könnte dies Mietrad-Stationen inkl. Servicestation und Lastenradanteil bzw. E-Bike-Verleih oder ähnliche Maßnahmen zur Förderung des nicht motorisierten Verkehrs beinhalten.

Zur Absicherung der Bearbeitungsbasis wäre eine Plausibilitätsprüfung der aktuell erhobenen Verkehrsdaten zu einem späteren Zeitpunkt, wenn nachgewiesenermaßen wieder ein Normalzustand vorherrscht, denkbar. In Folge der Anpassung der Datenbasis an die Normalsituation [3], [10] ist nicht davon auszugehen, dass sich Änderungen an den Ergebnissen/Einschätzungen ergeben werden.

Die verkehrliche Anbindung des Plangebietes erfolgt im Wesentlichen über die Planstraße A (Pionierstraße) im Nordwesten des Plangebietes. Diese Straße soll zukünftig die Haupterschließung auch für die westlich anschließenden Entwicklungsflächen darstellen. Von dieser Straße entwickeln sich kleinere Erschließungsstraßen in Richtung Süden bzw. Südosten zur inneren Erschließung des Plangebietes. Die zentrale Erschließungsstraße (Planstraße G) wird als Ringstraße ausgebildet. Von dieser zweigen zur inneren Erschließung der Bauflächen 8 bis 14 zwei untergeordnete Straßen (Planstraßen H und I) ab, die jeweils in einem mit 22,5 m Durchmesser für Müllfahrzeuge ausreichend dimensionierten Wendehammer enden. Entlang der inneren Erschließungsstraßen werden streckenweise straßenbegleitende Parkplätze angeordnet.

Die Planstraße A weist einen Querschnitt mit einer Fahrbahnbreite von 6,50 m, einem angrenzenden Grün- bzw. Parkstreifen von 2,30 m und einem Gehweg von 3,00 m auf. Mit Randstreifen beträgt der Gesamtquerschnitt 12,05 m. Begleitet wird die Planstraße A auf der Nordseite von einer Versickerungsmulde mit einer Breite von 2,00 m.

Für die Planstraße G ist eine Fahrbahnbreite von 5,50 m mit einem einseitigen Grün- bzw. Parkstreifen von 2,00 m sowie (überwiegend) beidseitigen Gehwegen von 2,50 m vorgesehen. Die Gesamtbreite der Straßenverkehrsfläche beträgt 12,50 m. Durch eine wechselseitige Anordnung des Park-/Grünstreifens wird eine Verschwenkung der Fahrbahn erreicht, die damit zu einer Verkehrsberuhigung beiträgt.

Für die Planstraßen H und I ist eine Mischverkehrsfläche mit einer Breite von 5,00 m zuzüglich eines Grünstreifens (Versickerungsmulde) mit einer Breite von 1,00 m geplant.

Im Bereich der Mühle „Nicola“ ist eine einseitige Bushaltestelle am Fahrbahnrand geplant. Diese dient Reisebussen dazu, Besucher der Mühle ein- und aussteigen zu lassen. Für eine längere Wartezeit sollen die Reisebusse die geplante Busspur in Planstraße E (im Bebauungsplan Nr. 102) nutzen.

Die Herstellung und Gestaltung der öffentlichen Verkehrsflächen wird nicht im Detail festgesetzt. Die Straßenquerschnitte der Planstraßen sind so ausgelegt, dass bedarfsweise Busverkehr eingerichtet werden kann. Ob eine Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr erfolgt, hängt vom Ausbaustand ab und erfolgt in Abstimmung mit den örtlichen Verkehrsbetrieben und der Stadt Schleswig.

Um dem zunehmenden Fahrradverkehr ausreichend Rechnung zu tragen, werden hierfür gesonderte Verkehrsflächen bei der Planung berücksichtigt. Eine Verbindung ist auf der Höhe des westlich gelegenen Theaterstandortes im Zentrum des Plangebietes vorgesehen. Dieser soll durch die öffentlichen Grünflächen bis an den östlich Rand des Plangebietes geführt werden und dort an die vorhandene Straße anbinden. Weitere Rad- und Fußwege sind als Verbindung der Planstraße A mit den Planstraßen H und I sowie der zentralen Grünflächen geplant. Damit soll ein möglichst vielfältiges und attraktives Wegenetz für die nicht-motorisierten Verkehrsteilnehmer geschaffen werden.

Zusätzlich wird in Schleinähe der von Südwesten kommende Fuß- und Radweg innerhalb des Plangebietes fortgesetzt. Dies erfolgt v.a. vor dem Hintergrund der touristischen Bedeutung der Schlei und den Aspekten der Naherholung. Somit kann die Schlei sowohl naturnah als auch urban erlebt werden, was aus städteplanerischer Sicht zu begrüßen ist.

Öffentliche Parkplätze werden innerhalb des Plangebietes entlang der Planstraßen A und G angeordnet. Entsprechend dem aktuellen Stand der Erschließungsplanung können in diesen Bereichen ca. 105 öffentliche Parkplätze hergestellt werden. Weiterhin ist geplant, im Bereich des südwestlich angrenzenden Bebauungsplanes Nr. 102 ein Parkhaus bzw. eine Parkpalette zu errichten, die dann auch zur Deckung des Bedarfes an öffentlichen Parkplätzen für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 105 beitragen soll.

Zur Gliederung und Gestaltung der Verkehrsflächen sind Baumpflanzungen, v.a. im Zusammenhang mit den öffentlichen Parkplätzen vorgesehen.

Hinsichtlich der Anzahl der privaten Stellplätze auf den Grundstücken wird auf die Stellplatzsatzung der Stadt Schleswig vom 24.06.2019 verwiesen. In den Bauflächen 1 bis 4 sowie 6 und 7 sind oberirdische Stellplätze unzulässig. Der erforderlichen Stellplätze sind hier in Tiefgaragen nachzuweisen. Hiermit sollen großflächige oberirdische Stellplatzanlagen, die sich negativ auf die städtebauliche Qualität des Quartiers auswirken, vermeiden werden.

3.6 Ver- und Entsorgung

Das Gebiet liegt am Rand der bebauten Ortslage und ist aufgrund der ehemaligen Nutzung als Kasernenstandort vollständig versorgungstechnisch angebunden. Die interne Ver- und Entsorgungssituation wird entsprechend der Hochbauplanung ausgerichtet.

Die Wasserversorgung des Plangebietes wird von der Schleswiger Stadtwerke GmbH sichergestellt.

Die Versorgung des Plangebietes mit elektrischer Energie wird ebenfalls von der Schleswiger Stadtwerke GmbH sichergestellt.

Die Schleswiger Stadtwerke GmbH wird das zu erschließende Baugebiet „Auf der Freiheit - Ostteil“ (B-Plan 105) mit einer innovativen und ökologischen Wärmeversorgung erschließen. Ziel dieser Wärmeversorgung ist es, einen hohen Anteil Erneuerbarer Energien in der Wärmeerzeugung zu integrieren und hohe Wärmeverluste wie in der klassischen Fernwärmeversorgung zu vermeiden.

Die Schleswiger Stadtwerke haben hierfür gemeinsam mit ihrem Projektpartner im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (Wärmenetzsysteme 4.0) des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Machbarkeitsstudie für die Wärmeversorgung des Gebietes erstellt. Ziel von Wärmenetzsysteme 4.0 ist es, die Entwicklung von zukunftsorientierten und klimafreundlichen Wärmenetzen zu fördern. Hierbei steht nicht nur der Einsatz einzelner Technologien und Komponenten im Fokus, sondern insbesondere deren innovative Verknüpfung zu einem ökologischen Gesamtkonzept. Wärmenetze der 4. Generation sind Netze, die ihre Energie auf einem niedrigen Temperaturniveau bereitstellen, zum Großteil auf erneuerbaren Energien basieren und sich durch eine strommarktdienliche Sektorenkopplung auszeichnen. Diese Studie wurde mit einem positiven Ergebnis für eine Realisierbarkeit des entwickelten Wärmekonzeptes am 14.02.2020 fertiggestellt. Im Rahmen des zweiten Moduls von Wärmenetzsysteme 4.0 haben die Stadtwerke eine Förderung für die Umsetzung des Wärmekonzeptes beantragt.

In dem Neubaugebiet wird eine Low-Ex-Wärmeversorgung (Niedertemperatur-Wärme) aufgebaut. Aus diesem Versorgungsnetz werden die Neubauten „Auf der Freiheit“ mit einer Vorlauftemperatur von max. 45 °C versorgt. Dieses Temperaturniveau ist bereits für die Heizwärmeversorgung ausreichend. Für die Trinkwasserversorgung wird in den Neubauten eine zusätzliche Nacherwärmung des Trinkwarmwassers vorgesehen – entweder dezentral in jeder Wohneinheit über sogenannte Wohnungsstationen oder in Mehrfamilienhäusern zentralisiert im Hausanschlussraum mit einer an das Low-Ex-Netz gekoppelten Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung.

Hauptwärmequelle für das Low-Ex-Wärmenetz stellen Großwärmepumpen dar. Die Versorgung der Großwärmepumpen wird über ein kaltes Quellennetz auf Basis eines Wasser-Glykol-Gemisches erfolgen. Durch dieses gesonderte kalte Netz werden die verschiedenen Umweltquellen zentral in die Großwärmepumpen eingebunden. Als Umweltwärmequellen ist eine Auskopplung von Energie aus Abwasser und der Schlei vorgesehen sowie die Nutzung oberflächennaher Geothermie über Erdkollektoren.

Ein zentraler Baustein des Wärmekonzeptes stellt die Sektorenkopplung zwischen Wärme und Strom dar. Benötigter Strom für die Wärmeerzeugung soll zum Großteil aus vor Ort installierten Erneuerbaren Energiequellen produziert werden. Hierfür ist angedacht in Absprache mit den jeweiligen Investoren Photovoltaikanlagen auf den Dächern der Neubauten sowie auf dem für die Wärmeerzeugung benötigten Technikgebäude zu installieren. Um die fehlende Gleichzeitigkeit zwischen Solarstromerzeugung und Wärmepumpenstromverbrauch auszugleichen, wird zusätzlich eine Kraft-Wärme-Kopplungsanlage vorgesehen.

Im Rahmen der ganzheitlichen Energieversorgung „Auf der Freiheit“ kann zudem die E-Mobilität in das System integriert werden. Auch die Einbindung von Speichermöglichkeiten für die innerhalb des Wärmekonzeptes erzeugten Strommengen aus Photovoltaik und Kraft-Wärme-Kopplung kann ergänzt werden – beispielsweise durch einen Batteriespeicher.

Die gewonnenen Erkenntnisse aus dem Energiekonzept werden der Öffentlichkeit sowie anderen Akteuren aus Forschung und Politik in Form von Veröffentlichungen und Vorträgen zugänglich gemacht.

Um das innovative Wärmekonzept umsetzen zu können, wird ein Anschluss- und Benutzungszwang an die Wärmeversorgung der Schleswiger Stadtwerke für den B-Plan 105 ausgesprochen. Der Nutzer zahlt marktübliche Preise für den Anschluss, die Technik, den Verbrauch sowie die Grundgebühr(en) und ist Teil dieses Leuchtturmprojekts der Energiewende. Das innovative und ökologische Wärmekonzept trägt dazu bei, die Attraktivität der Wohngebäude und des Baugebiets zu steigern. Dieses Wärmekonzept kann in Anbetracht der Zukunftsfähigkeit und der innovativen Einbindung diverser Erneuerbarer Energien, als ein Vorreiter im Bereich der nachhaltigen Quartiersversorgung betrachtet werden.

Das Wärmekonzept wird sich nicht nur auf die Versorgung des B-Planes 105 beschränken. Auch die Versorgung der Neubauten in den B-Plänen 102 und 103 ist über das Low-Ex-Wärmenetz vorgesehen.

Entwässerung:

Die Ingenieurgesellschaft Masuch + Olbrisch mbH ist mit der Objektplanung für die Ableitung des anfallenden Schmutz- und Oberflächenwasser des o.g. Bebauungsplangebietes beauftragt.

Das anfallende Schmutzwasser aus dem gesamten Erschließungsgebiet wird über Freigefälleleitungen der bestehenden Zuleitung zum vorh. Schmutzwasserpumpwerk auf dem ehemaligen Kasernengelände (östlich des Veranstaltungszentrums 'Heimat') zur Ableitung in das Netz der Schleswiger Stadtwerke Abwasserentsorgung zugeführt.

Nach Information der Schleswiger Stadtwerke Abwasserentsorgung ist zur Sicherung der zukünftigen Entwässerung der B-Pläne 102, 103 und 105 durch die Schleswiger Stadtwerke Abwasserentsorgung ein Konzept zu entwickeln, das den Weg des anfallenden Schmutzwasser Pumpwerks zum Klärwerk betrachtet. Bei der Planung des neuen Schmutzwassernetzes sind alle gängigen Richtlinien zu beachten. Die Objektplanung ist in enger Abstimmung mit den Schleswiger Stadtwerken Abwasserentsorgung zu erstellen.

Der Vorfluter für das Niederschlagswasser ist die Schlei. In Abstimmung mit dem Sachgebiet Wasserwirtschaft des Kreises Schleswig-Flensburg ist keine Drosselung des Niederschlagswasserabflusses vor Einleitung in die Schlei erforderlich.

Eine vollständige Versickerung des Niederschlagswassers ist aufgrund der anstehenden Bodenverhältnisse nicht möglich.

Für die Baugrundstücke sind, gemäß Vorgabe des Sachgebietes Wasserwirtschaft, die Möglichkeiten einer Versickerung und einer Regenwassernutzung im Einzelfall, d.h. im Rahmen der Genehmigungsverfahren der Wohnbebauung, zu prüfen und nach Möglichkeit umzusetzen.

Gemäß einer Voruntersuchung des Erfordernisses einer Regenwasserbehandlung nach dem Merkblatt DWA-M 153 ist eine Vorbehandlung des anfallenden Niederschlagswassers nicht zwingend erforderlich. Gemäß einer Vorabstimmung mit dem Sachgebiet Wasserwirtschaft des Kreises Schleswig-Flensburg vom 18.03.2021 soll das auf den Verkehrsflächen anfallende Niederschlagswasser dennoch zumindest über die Passage der belebten Oberbodenzone gereinigt werden. Wo dies nicht umsetzbar ist, muss für die jeweiligen Abflüsse der Straßenentwässerung ein Tauchwandschacht mit Schlammfang vorgesehen werden.

Grundsätzlich wird vor der Einleitung in die Schlei ein konstruktiver Tauchwandschacht mit Schlammfang und Absperrschieber vorgesehen. Im Falle von Havarien („Ölunfall“) kann der Abfluss in die Schlei abgesperrt werden. Eine Reinigung des auf den Wohngrundstücken anfallenden Niederschlagswassers wird nicht gefordert.

Gemäß des vorliegenden Bodengutachtens variiert die Durchlässigkeit der Böden. Nördlich der Planstraße G2 ist eine Versickerung unter Berücksichtigung der Grundwasserverhältnisse teilweise möglich. In weiteren Teilbereichen kann eine Versickerung erst nach Austausch der bindigen Bodenschichten erfolgen. Grundwasser wurde in Tiefen von 0,40 m bis 2,10 m unter GOK angetroffen.

Das auf den Verkehrs- und Grundstücksflächen anfallende Niederschlagswasser wird über ein neu herzustellendes Regenwassernetz in den geplanten Erschließungsstraßen in die Schlei abgeleitet. Hierzu wird im Bereich der Baufläche 18 von der Planstraße G 2 bis zu einem geplanten Stichkanal ein Leitungsrecht zugunsten der Schleswiger Stadtwerke Abwasserentsorgung GmbH in der Planzeichnung festgesetzt. Das auf den Grundstücksflächen anfallende Niederschlagswasser wird, sofern es nicht auf den Grundstücken zur Versickerung gebracht oder über Regenwassernutzungsanlagen wiederverwendet werden kann, über Hausanschlussleitungen in die Regenwasserkanalisation eingeleitet.

Das auf den Verkehrsflächen anfallende Niederschlagswasser wird zunächst in Richtung der begrünten und mit Rasengittersteinen befestigten Stellplätze oder, soweit vorhanden, Pflanzinseln oder Mulden abgeleitet. Hier versickert das Niederschlagswasser in den Untergrund. Hierfür werden unter den Stellplätzen, Pflanzinseln und Mulden Teilsickerleitungen mit Anschluss an die Regenwasserkanalisation verlegt.

Gemäß dem Erlass des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) ist die eingeführte Unterlage „Wasserrechtliche Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser in Neubaugebieten in Schleswig-Holstein – Teil 1: Mengenbewirtschaftung“ umzusetzen. Dieses Regelwerk ist u.a. für alle Bebauungsplanverfahren anzuwenden.

Zielsetzung der Anforderung ist ein möglichst geringer Eingriff in den natürlichen Wasserhaushalt sowie eine Reduzierung der negativen Auswirkungen auf oberirdische Fließgewässer.

Für das Erschließungsgebiet ist im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes eine Überprüfung der Einflüsse auf den natürlichen Wasserhaushalt nachzuweisen. Dieser Nachweis ist der Begründung als Anlage beigefügt.

Die Versorgung des Plangebietes mit Breitband (Internet, Telefonie, Fernsehen) kann ebenfalls durch die Schleswiger Stadtwerke GmbH sichergestellt werden.

Die Hausmüll- und Abfallbeseitigung erfolgt gem. § 24 Abs. 6 der Abfallwirtschaftssatzung des Kreises Schleswig-Flensburg (AWS). Bei der Planung von Parkflächen sowie verkehrsberuhigenden Elementen im Straßenraum ist zu beachten, dass die Mindestbreite von 4,75 m nicht eingeengt und die Durchfahrt für Müllfahrzeuge am Abfuhrtag nicht behindert wird.

Die Abfallwirtschaft Schleswig-Flensburg GmbH empfiehlt, die erforderlichen Stellflächen für die Abfallbehälter an den Erschließungsstraßen so zu planen, dass diese die vorhandenen Verkehrsflächen nicht einschränken. Für einige Grundstücke in der Baufläche 10 ist ggf. ein kostenpflichtiger Hol- und Bringservice zu vereinbaren, da die Verlängerung der Planstraße H für die Müllfahrzeuge nicht befahrbar ist.

Bei einer Abfallentsorgung mit Abfallbehältern der Größe ab 770 Liter (4-Rad-Gefäße) ist der dafür vorgesehene Behälterstandplatz gemäß § 25 Absatz 10 (AWS) so zu wählen und so zu gestalten, dass ein Anfahren des Standplatzes mit dem Müllsammelfahrzeug ohne Schwierigkeiten und ohne weitere Zeitverluste möglich ist. Die Regelungen des Absatzes 9 Satz 2 bis 5 (AWS) gelten analog. Grundlage für diese Satzungsregelung sind die Unfallverhütungsvorschrift (UW) „DGUV Vorschrift 43 Müllbeseitigung“ der BG Verkehr und die vom Spitzenverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) herausgegebenen „DGUV Regel 114-601 - Branche Abfallwirtschaft - Teil I: Abfallsammlung“ enthaltenen Branchenregelungen sowie die dazu ergangenen VDI Richtlinie 2160 und die bauordnungsrechtlichen Vorschriften.

Im Zuge dieser Bauleitplanung weist die Abfallwirtschaft Schleswig-Flensburg GmbH zudem auf folgende grundsätzliche Bestimmungen hin:

  1. Gemäß § 25 Abs. 7 der Abfallwirtschaftssatzung des Kreises (AWS) haben Überlassungspflichtige ihre Restabfallbehälter, Biotonnen, PPK-Behälter und Abfallsäcke an die nächste durch die Sammelfahrzeuge erreichbare Stelle zu bringen. Dies gilt auch, wenn Straßen, Straßenteile, Straßenzüge und Wohnwege mit den im Einsatz befindlichen Sammelfahrzeugen bei Beachtung der Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift (UW) nicht befahrbar sind oder Grundstücke nur mit unverhältnismäßigem Aufwand angefahren werden können (auf die weiteren Bestimmungen in § 25 Abs. 6, und Abs. 8 bis 12 der AWS wird hingewiesen).
  2. Die Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaft DGUV Vorschrift 43 untersagt grundsätzlich das Hineinfahren von Müllsammelfahrzeugen in Straßen ohne ausreichende Wendemöglichkeit.
  3. Die DGUV-Regel (114-601) gibt vor, dass das Rückwärtsfahren bei der Abfalleinsammlung grundsätzlich zu vermeiden ist.
  4. Verwiesen wird ebenfalls auf die „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen“ RASt 06. Diese regeln im Detail, welche Abmessungen Straßen und Wendeanlagen haben müssen, um ein Befahren dieser Straßen bzw. Straßenteile zu ermöglichen.
  5. Zusätzlich sind auch die Ausführungen der zuständigen Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post Logistik Telekommunikation (BG Verkehr) in der Broschüre „DGUV Information 214-033 Mai 2012 (aktualisierte Fassung April 2016) zu beachten.

Die Stadt verfügt über eine Freiwillige Feuerwehr.

Die Feuerlöscheinrichtungen müssen im Zuge der Umsetzung der Bebauungsplaninhalte überprüft werden, so dass im Bereich der Straßen und Wege Hydranten der zentralen, städtischen Wasserversorgungsanlagen in ausreichender Zahl installiert werden können. Gemäß der Information zur Löschwasserversorgung des AGBF-Bund sollen die Abstände neu zu errichtender Hydranten 150 m nicht überschreiten. Hierbei soll die Entfernung zwischen der ersten Entnahmestelle und dem jeweiligen Gebäude an der Straßenkante nicht mehr als 75 m betragen. Für die Bauvorhaben ist eine den Vorgaben des Arbeitsblattes W 405 des DVGW entsprechende Löschwasserversorgung sicherzustellen. Aufgrund der Höhen der baulichen Anlagen kann es erforderlich sein, dass Stellflächen für ein Hubfahrzeug der Feuerwehr vorgesehen werden müssen. Die Richtlinie über die Flächen der Feuerwehr ist anzuwenden.

Die freiwillige Feuerwehr Schleswig weist auf folgende Aspekte hin:

Beim Ausbau des Gebietes Auf der Freiheit ist die Löschwasserversorgung zurzeit mit Hydranten nicht ausreichend und ist entsprechend anzupassen.

1. Den Grundschutz von 48 m³/h Löschwasserbedarf ist über zwei Stunden sicherzustellen. Der Hydranten-Abstand darf den geforderten 150 m nicht überschreiten.

2. Bei den geplanten Bauvorhaben von Gewerbebetrieben/Sonderbauten ist der Löschwasserbedarf sogar auf 96 m3/h über zwei Stunden entsprechend zu berücksichtigen.

3. Für die teilweise geplanten Objekte sind Feuerwehrzufahrten nach DIN und Aufstellflächen für die Feuerwehr unter anderem für Hubrettungsfahrzeuge (Drehleitern) zu berücksichtigen.

Für den weiteren Planungsverlauf auf dem Gelände und den baulichen Anlagen wird empfohlen die Feuerwehr auch weiterhin rechtzeitig in den Prozess mit einzubinden.