Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 105 der Stadt Schleswig

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.3.2.1 Innerhalb des Plangeltungsbereichs

AusgleichsmaßnahmenHintergrund
Im nördlichen Plangebiet bleibt ein Teil der Gehölze des derzeitigen Waldbestandes nach faktischer Waldumwandlung und Waldersatz erhalten und kann rechnerisch als Ausgleich bilanziert werden (Pflanzen, Tiere, Landschafts- und Ortsbild, Erholung)Eingriffsregelung
Innerhalb der Öffentlichen Grünfläche 'Parkanlage' werden großkronige Laubbäume gepflanzt (Pflanzen)Eingriffsregelung
Entlang der Straßen werden zwischen den Parkständen Bäume gepflanztEingriffsregelung

2.3.1.2 Außerhalb des Plangeltungsbereichs

AusgleichsmaßnahmeHintergrund
Forstrechtlicher ErsatzwaldForstrecht, Eingriffsregelung
Abbuchung von Flächen, z.T. mit Qualitäten als trockene und feucht geprägte Lebensräume, aus dem Ökokonto der Stadt Schleswig Eingriffsregelung
Abbuchung von Gehölzanpflanzungen, naturnahmen Laubwald und Feuchtbiotopen aus weiteren ÖkokontenEingriffsregelung, Gesetzlich geschützte Biotope

2.3.3 Maßnahmen zur Überwachung

MaßnahmeUmweltbelang
Die Stadt Schleswig überwacht die Durchführung einer UmweltbaubegleitungBoden, Wasser, Pflanzen, Tiere, gesetzlich geschützte Biotope, Natura 2000, Artenschutz
Die Stadt Schleswig überprüft unvorhergesehene Beeinträchtigungen durch Lärmeinwirkungen aus dem Veranstaltungszentrum "Heimat"Mensch
Die Stadt Schleswig überprüft, ob unvorhergesehene Beeinträchtigungen im Bereich der gesetzlich geschützten Biotope und Maßnahmenflächen auftreten