Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 105 der Stadt Schleswig

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.3.1.2 Hinweise

Der Bebauungsplan gibt Hinweise auf weitere Maßnahmen, die im Rahmen weiterer eigenständiger Rechtsvorschriften zu beachten sind.

HinweisRechtsgrundlage
Artenschutzrechtliche Hinweise bezüglich Bauzeiten und zusätzlichen Maßnahmen (Bereitstellung von Fledermauskästen) sollen dem Eintreten eines artenschutzrechtlichen Verbotstatbestandes vorbeugen.Besonderer Artenschutz

2.3.1.3 Vorschläge für nachfolgende Planungsebenen

MaßnahmenvorschlagUmweltbelang
Im Rahmen der Vorhabenumsetzung sind die in der FFH-Verträglichkeitsprüfung benannten schadensbegrenzenden Maßnahmen zu beachten.Natura 2000 (S), Pflanzen, Tiere
Für das neue Quartier wird empfohlen ein zusammenhängendes Grünkonzept zu entwickeln. In diesem sollten im schleinahen Bereich auch naturnahe küstentypische Landschaftsausprägungen berücksichtigt werden.Orts- und Landschaftsbild, Erholung
Über die festgesetzten Mindestangaben hinaus wird die Anpflanzung weiterer Bäume und Strauchpflanzungen im Bereich der Grünflächen und Außenanlagen, vor allem zur Eingrünung von Gebäudeansichten zur Schleiseite hin, empfohlen.Landschaft, Erholung, Lokalklima, Luft, Tiere und Pflanzen, Mensch, Anpassung an Klimawandel
Eine weitere Verringerung urbaner Auswirkungen auf die naturnahen Zonen der Schlei könnte durch eine generell zurückhaltende Farbgebung der von der Schlei aus sichtbaren Anlagen erreicht werden. Landschaft, Mensch (naturgebundene Erholung)
Im Rahmen der konkreten Entwässerungsplanung könnte geprüft werden, ob weitere Maßnahmen zur Versickerung und Verdunstung des anfallenden Regenwassers umgesetzt werden können.Wasser, Lokalklima, Anpassung an Klimawandel, Mensch
Im Rahmen der Planung der Oberflächenentwässerung ist zu beachten, dass der Wasserstand des Binnengewässers nicht maßgeblich beeinträchtigt wird und ufernahe Nasszonen erhalten bleibenWasser, Pflanzen, Tiere, gesetzlich geschützte Biotope
Sollten bei der Bauausführung organoleptisch auffällige Bodenbereiche angetroffen werden, ist die untere Bodenschutzbehörde umgehend zu informieren. Vermeidung
Zum allgemeinen Schutz von Vegetation während der Bauphase gilt die DIN 18820 "Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei BaumaßnahmenVermeidung
Zum Schutz von Boden und Wasser im Rahmen der Bauphase gilt die DIN 19731 "Bodenbeschaffenheit - Verwertung von Bodenmaterial"Vermeidung

2.3.2 Maßnahmen zum Ausgleich erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen