Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 28 für das Gebiet "Zur Heide" der Gemeinde Rieseby

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.7 Immissionsschutz

Das nächstgelegene bestehende Vorranggebiet für Windenergieanlagen PR2_RDE_301 befindet sich in einem Abstand von mind. 1,5 km südlich des Plangebietes. Hier ist aktuell die Errichtung von sieben Windenergieanlagen geplant, die ggf. auch auf das Plangebiet einwirken können.

Im Rahmen einer öffentlichen Sitzung der Nachbargemeinde Gammelby wurde die Planung zu den Windenergieanlagen in o.g. Vorranggebiet vorgestellt.

In diesem Zusammenhang wurden Abbildungen gezeigt, die die Auswirkungen der Anlagen in Bezug auf den Schallschutz sowie den Schattenwurf darstellen. Hieraus wird deutlich, dass das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 28 etwa auf Höhe der 35 dB(A)-Linie verläuft und deutlich von der 40 dB(A)-Linie entfernt liegt; demnach werden die Grenzwerte für Allgemeine Wohngebiete eingehalten. Auch durch den Schattenwurf sind keine Auswirkungen auf das Plangebiet zu erwarten (vgl. Abbildungen auf der folgenden Seite).

Die Gemeinde Rieseby geht demnach davon aus, dass durch die geplanten Windenergieanlagen keine Einwirkungen auf das Plangebiet zu erwarten sind und dass auch durch die Überplanung der Fläche des B-Planes 28 keine Auswirkungen auf die geplanten Windenergieanlagen erfolgen werden.

Darstellung ISO Linien Schallausbreitung und ISO Schattenwurflinien Gesamtbelastung (Quelle: Lorica Energiesysteme GmbH & Ca. KG: „Kurzbeschreibung Lorica Windpark Gammelby“, 31. Mai 2022)

Gem. des Entwurfs zur Teilaufstellung des Regionalplanes zum Thema Windenergie an Land (Juli 2025) befindet sich das nächstgelegene Vorranggebiet für Windenergieanlagen PR2_RDE_143 in einem Abstand von mind. 800 m südwestlich und das Gebiet PR2_ RDE_009 mind. 900 m südöstlich des Plangebietes.

Es wird auf Kap. 1.4.2 dieser Begründung verwiesen.

Vor dem Hintergrund, dass die Planungen zu den Bebauungsplänen Nrn. 26 und 28 bzw. die 15. und 17. Änderung des Flächennutzungsplanes bereits langfristig mit dem Ministerium abgestimmt waren und von dort auch die entsprechende Zustimmung erfahren hatten, wird um Beachtung der gemeindlichen Planungsabsichten bei der Weiterführung der Teilaufstellung des Regionalplanes zum Thema Windenergie an Land gebeten.

3.8 Umweltbericht

Zum Bebauungsplan Nr. 28 der Gemeinde Rieseby wird eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. In ihr werden die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB und nach § 1a BauGB die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt und in einem Umweltbericht (s. Teil 2 der Begründung) beschrieben und bewertet.

3.9 Natur und Landschaft

Die grünordnerischen Belange werden im Einzelnen im nachfolgenden Umweltbericht abgehandelt. Maßnahmen zum Umgang mit den bestehenden Gehölzstrukturen werden zur Minimierung des Eingriffs in Natur und Landschaft festgesetzt und erläutert.

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