Im Plangebiet wird zur Durchgrünung des künftigen Wohnquartiers ein Grünzug mit zentral liegender, großer Parkanlage geschaffen. Diese zentrale Parkanlage, die als Bürgerpark gestaltet wird, zieht sich von Nordwesten über den großen zentralen Bereich bis an die südliche Planbereichsgrenze durch das Baugebiet und bietet durch die Anlage von entsprechenden Fußwegen eine begeh- und erlebbare Grünzäsur durch das Gebiet.
Die zentrale Fläche des Bürgerparks soll künftig als öffentliche Begegnungsstätte dienen. Die Gemeinde plant die Herstellung eines Spielplatzes sowie ggf. weiter Anlagen wie Bolz- oder Bouleplatz. Aktuell wird für die gesamte Fläche, die etwa zur Hälfte im Geltungsbereich des B-Planes 26 liegt, ein Gesamtkonzept erstellt. Zur Begrünung und Schaffung eines Parkcharakters ist zudem die Pflanzung von verschiedenen Bäumen und Sträuchern angedacht. Hierfür sind vorranging blüten- und beerenreiche Gehölzarten zu verwenden, die als Nahrungsquelle für Insekten und heimische Vogelarten dienen können.
Für die Bereiche im Westen des Planbereiches, in denen Waldabstandsflächen auf den Baugrundstücken liegen, werden private Grünflächen mit der Zweckbestimmung ‚Hausgärten‘ festgesetzt. Dies betrifft die Grundstücke im äußersten Westen des Plangeltungsbereiches. Der das Plangebiet im Westen säumende Grünzug wird hierdurch verbreitert. Eine bauliche Nutzung dieser privaten Grünflächen ist innerhalb der Waldabstandsgrenzen nicht zulässig.