2.1 Anlass der Planung
Das Plangebiet ist bereits größtenteils seit vielen Jahrzehnten mit einem Bebauungsplan überplant. Heutige Bauwünsche privater Bauherren und der Wunsch nach einer immer größeren Wohnfläche können mit den zum Teil über 50 Jahre alten Festsetzungen des Bebauungsplanes häufig nicht in Einklang gebracht werden. Dies hat zur Folge, dass zunehmend Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt und erteilt werden. Eine eindeutige und verlässliche Rechtsgrundlage fehlt damit. Daher soll nun, angepasst an moderne Bauwünsche und unter Berücksichtigung einer verträglichen und moderaten Nachverdichtung, der Bebauungsplan Nr. 2, der nahezu für den gesamten bebauten Bereich des Ortsteils gilt, neu aufgestellt werden. Im Zuge dessen sollen die bebauten Bereiche westlich der 'Alten Dorfstraße', die gegenwärtig nach § 34 BauGB und dem Gebot des Einfügens zu beurteilen sind, ebenfalls mit überplant werden. Mit der Neuaufstellung schafft die Gemeinde eine verbindliche, an den aktuellen Bestand angepasste, Vorgabe für die bauliche Entwicklung im Ortsteil Lindhöft.
Es besteht der Anspruch, in Zukunft mit Hilfe des neu aufgestellten Bebauungsplanes Nr. 2 auf Bauverlangen kurzfristig mit einer planungsrechtlich eindeutigen Beurteilung reagieren zu können. Zudem hat die Gemeinde den Wunsch, dass Entscheidungen über zunehmende Befreiungsanfragen nicht den unterschiedlichen Würdigungen der Einzelfälle, sondern einer vereinbarten Leitlinie folgen, die innerhalb der Gemeinde baurechtlich abgestimmt ist.
Die Neuinanspruchnahme von Außenbereichsflächen soll verhindert werden. Zudem sind die entsprechenden Möglichkeiten der Flächeninanspruchnahme durch den regionalen Grünzug und das Landschaftsschutzgebiet, die den Ortsteil unmittelbar umgeben, stark eingeschränkt. Folglich soll mit der Neuaufstellung eine ortsverträgliche Nachverdichtung ermöglicht und beispielsweise nördlich der 'Alten Dorfstraße' die planerischen Voraussetzungen für eine Hinterliegerbebauung geschaffen werden. Zugleich soll aber auch eine ungewollte Nutzungsdichte und unmaßstäbliche Entwicklung verhindert werden.
Aufgrund der Nähe zur Ostsee und den Städten Kiel und Eckernförde erfreut sich die Gemeinde als Ferien- und Urlaubsort zunehmender Beliebtheit. Um zu verhindern, dass dringend benötigter Wohnraum für den örtlichen Bedarf künftig vermehrt für Ferienwohnungen genutzt wird, soll im Rahmen des Bebauungsplanes die Zulässigkeit von Ferienwohnungen und von Zweitwohnsitzen im Ortsteil Lindhöft reguliert und lediglich untergeordnet zugelassen werden.
Im Osten des Plangebietes befindet sich eine Reihenhaussiedlung, die baurechtlich gegenwärtig im Flächennutzungsplan als 'Allgemeines Wohngebiet' (WA), im Bebauungsplan aber als 'Wochenendhausgebiet' (SO Woch) ausgewiesen ist. Im Laufe der vorangegangenen Entwicklung hat sich dort zunehmend das allgemeine Dauerwohnen etabliert. Zusätzlich sind ebenfalls Anfragen für Fremdvermietungen bei der Gemeinde eingegangen. Hieraus ergeben sich Nutzungskonflikte (vor allem mit dem Dauerwohnen) und städtebauliche Spannungen. Besonders konfliktträchtig sind die unterschiedlichen Lebensweisen. So leben Feriengäste in der Regel in einen anderen Tagesrhythmus, schlafen häufig länger und halten sich abends länger auf der Terrasse auf. Gleichzeitig kann ein nachbarschaftliches Miteinander nicht entstehen, da Feriengäste sich nur für kurze Zeiträume in Ferienwohnungen aufhalten. Auch ist die örtliche Infrastruktur auf einen stark wechselnden Personenkreis nicht ausgelegt. Der vorangegangenen Entwicklung soll entsprechend Rechnung getragen werden und das Gebiet künftig als 'Allgemeines Wohngebiet' (WA) ausgewiesen werden.
Die Planung soll darüber hinaus zum Anlass genommen werden, um einen öffentlichen Parkplatz im Südosten des Plangebietes auf einem Teil des Sportplatzgeländes zu schaffen.