5.9 Betrachtung von anderweitigen Planungsmöglichkeiten
a) Anderweitige Planungsmöglichkeiten innerhalb des Geltungsbereiches
Die Ortschaft besteht bereits. Nachverdichtungsmöglichkeiten ergeben sich aus dem Bestand.
b) Planungsvarianten außerhalb des Geltungsbereiches
Es handelt sich um die Nachverdichtung und die Neuordnung einer bestehenden Ortschaft. Planungsvarianten außerhalb des Geltungsbereiches sind daher nicht vorhanden.