Planungsdokumente: Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Noer für das Gebiet südlich L285, westlich Bebauung "Möhlenbarg" sowie nördlich und östlich landwirtschaftlicher Flächen (Ortschaft Lindhöft)

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.3 Räumlicher Geltungsbereich

Das Plangebiet umfasst den Großteil der bebauten Bereiche des Ortsteils Lindhöft der Gemeinde Noer und weist eine Größe von ca. 17,76 ha auf. Konkret handelt es sich um das Gebiet südlich 'Bäderstraße' (L 285), westlich Bebauung 'Möhlenbarg' sowie nördlich und östlich landwirtschaftlich genutzter Flächen.

1.4 Angaben zum Bestand

Das Plangebiet ist bereits größtenteils bebaut. Die Siedlungsstruktur weist einen dörflichen Charakter auf, der von Einfamilienhäusern mit großzügigen Hausgärten dominiert wird. Im Nordosten befindet sich das 'Sportheim' mit angrenzenden Spiel- und Grünflächen, das als Gemeindezentrum und Sportstätte fungiert. Zudem befindet sich dort ein Gebäude des gemeindlichen Bauhofes. Direkt angrenzend ist ein öffentlicher Parkplatz anzutreffen. Im Osten des Plangebietes befindet sich ein aus Reihenhäusern bestehendes Wochenendhausgebiet. Die Fläche des geplanten öffentlichen Parkplatzes im Südosten wird von einer Grünfläche, die als Sportplatz genutzt wird, eingenommen. In topographischer Hinsicht ist das Plangebiet bewegt und steigt in Richtung Süden an.

Umgeben ist das Plangebiet überwiegend von landwirtschaftlich genutzten Flächen. Südlich befinden sich zudem ein Sportplatz und ein Reitstall mit zugehörigen Außenanlagen. Im Osten schließt Wohnbebauung an das Plangebiet an, die sich überwiegend aus lockeren Einfamilienhausstrukturen zusammensetzt.

Das Plangebiet ist größtenteils ursprünglich mit dem Bebauungsplan Nr. 2 überplant worden, der am 30. Juli 1971 Rechtkraft erlangte. Der Bebauungsplan Nr. 2 wurde im Laufe der Jahre fünfmal geändert.

Ausschnitt aus dem Bebauungsplan Nr. 2

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 aus dem Jahr 1976 wurde das Plangebiet in Richtung Süden erweitert. Zusätzlich wurde nördlich der 'Bäderstraße' eine 'Fläche für die Beseitigung von Abwasser oder festen Abfallstoffen' mit der Zweckbestimmung 'Kläranlage' ausgewiesen. Eine entsprechende Kläranlage gibt es dort aber nicht, sondern stattdessen eine Pumpstation. Die Fläche soll weiterhin planerisch gesichert bleiben.

Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2, die im Jahr 1986 rechtskräftig wurde, wurde ein Teilbereich südlich der 'Alten Dorfstraße', östlich des 'Gettorfer Wegs' neu geordnet sowie für ein Baugrundstück nördlich der 'Alten Dorfstraße' das Baufenster zugunsten einer oberirdischen Hauptversorgungsleitung angepasst.

Ausschnitt aus der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2

Ausschnitt aus der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2

Mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 aus dem Jahr 1998 wurde das Gebiet südlich der 'Alten Dorfstraße', westlich des Gettorfer Wegs' erneut geordnet. Zusätzlich wurden Baurechte nördlich der 'Alten Dorfstraße' zurückgenommen und eine 'Öffentliche Grünfläche' ausgewiesen. Die Zweckbestimmung der 'Fläche für den Gemeinbedarf' von 'Feuerwehr' und 'Schule' wurde entsprechend der tatsächlichen Nutzung in 'sportliche Zwecke dienende Gebäude und Einrichtungen' geändert.

Ausschnitt aus der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2

Die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 aus dem Jahr 2006 hat zum einen die Gemeinbedarfsfläche, zum anderen das Gebiet östlich der 'Schulkoppel' erneut überplant. Für die Gemeinbedarfsfläche wurde unter anderem das Baufenster vergrößert und die Grundflächenzahl (GRZ) angehoben. Für den Bereich östlich der 'Schulkoppel' ist neben der Anpassung von Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung die Art der Nutzung von einem 'Wochenendhausgebiet' zu einem 'Allgemeinen Wohngebiet' (WA) hin geändert worden.

Ausschnitt aus der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2

Die 5. Änderung aus dem Jahr 2012 hat erneut das Gebiet südlich der 'Alten Dorfstraße' und östlich des 'Gettorfer Wegs' überplant und Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung überarbeitet.

Ausschnitt aus der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2

Für die Bereiche westlich der 'Alten Dorfstraße' gilt gegenwärtig überwiegend § 34 BauGB und das Gebot des Einfügens. Die Flächen des geplanten öffentlichen Parkplatzes im Südosten sind gegenwärtig dem Außenbereich zuzuordnen. Hier sind Vorhaben nach § 35 BauGB und den Außenbereichsvorschriften zu beurteilen. Für beide Bereiche gibt es keinen Bebauungsplan. Sie werden erstmalig mit dem hiesigen Bebauungsplan überplant.

2. Anlass und Ziele der Planung