Planungsdokumente: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 der Gemeinde Lütjensee

Begründung

1.3. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan

Für die Gemeinde Lütjensee gilt der genehmigte Flächennutzungsplan mit seinen Änderungen. Für den Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 stellt der Flächennutzungsplan Sondergebiet mit Zweckbestimmung Verbrauchermarkt dar. Die Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan gem. § 8 (2) BauGB ist damit gegeben.

1.4. Plangebiet

Das Plangebiet liegt im Norden der Ortslage westlich der Hamburger Straße im Anschluss an die vorhandene Wohnbebauung. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 0,61 ha. Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

Im Nordosten:Teilungslinie durch das Flurstück 28/4.
Im Südosten:Nordwestliche Straßenbegrenzungslinie der Hamburger Straße.
Im Südwesten:Südwestliche Grenze des Flurstücks 28/4.
Im Nordwesten:Teilungslinie durch das Flurstück 28/4.

Die Fläche wird bereits durch einen Verbrauchermarkt mit den zugehörigen Parkplätzen genutzt.

Lage des Plangebiets in der Gemeinde Lütjensee

2. Umweltbericht

Zur Wahrung der Belange des Umweltschutzes gem. §§ 1 (6) Nr. 7, 1a BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden. Der Umfang und Detaillierungsgrad der Untersuchungen wird durch die Gemeinde festgelegt. Im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 erfolgen keine zusätzlichen Flächenversiegelungen, es wird lediglich die Überbauung bisheriger Stellplatzflächen ermöglicht. Daher werden keine erheblichen Auswirkungen auf die umweltrelevanten Belange erwartet.