3. Planvorstellungen und wesentliche Auswirkungen der Planung
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 soll die planungsrechtlich Grundlage zur Anpassung an das neu ausgerichtete Marktkonzept vorbereitet werden. Im Zuge einer Erweiterung soll zukünftig eine Verkaufsfläche von 1.000 m² zulässig sein. Es werden keine bisher unversiegelten Flächen in Anspruch genommen, durch die geplante Gebäudeerweiterung soll lediglich ein Teil der Stellplatzfläche überbaut werden. Die verbleibenden Stellplätze sind auch für eine beabsichtigte Vergrößerung der Verkaufsfläche ausreichend bemessen. Im Ursprungsplan festgesetzte Schutzstreifen zu angrenzenden Knickstrukturen bleiben durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes unberührt.