4.2. Verkehrliche Erschließung
Durch die Vergrößerung der Bauzone auf dem Grundstück wird die Erschließung nicht berührt, es verbleibt bei der bestehenden Situation der Zufahrt von der Hamburger Straße.
Durch die Vergrößerung der Bauzone auf dem Grundstück wird die Erschließung nicht berührt, es verbleibt bei der bestehenden Situation der Zufahrt von der Hamburger Straße.
Zur Beurteilung der Lärmimmissionen wurde im Rahmen der Aufstellung des Ursprungsplanes Nr. 26 eine Schalltechnische Untersuchung (Büro Lairm Consult) durchgeführt. Die Untersuchung berücksichtigt sowohl Gewerbe- als auch Verkehrslärm. Die Ergebnisse des Gutachtens wurden im Zuge der Realisierung des Verbrauchermarktes beachtet und die notwendigen Schallschutzmaßnahmen umgesetzt. Durch die vorliegende Planung werden keine erheblichen Veränderungen der Lärmsituation zu erwarten. Die Erhöhung der Verkehrsfläche dient der besseren und zeitgemäßen Präsentation der Waren. Eine signifikante Erhöhung der Kundenfrequenz erfolgt nicht. Weitergehende Betrachtungen und Maßnahmen werden nicht für erforderlich gehalten.
Das Plangebiet ist bereits an die Ver- und Entsorgungseinrichtungen der Gemeinde angeschlossen. Von einer Erweiterung der bestehenden Kapazitätsgrenzen wird durch die Planänderung nicht ausgegangen.