Planungsdokumente: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 der Gemeinde Lütjensee

Begründung

2.1.3. Für die Planung bedeutsame Fachgesetze und Fachpläne

Für die Planung sind unter Berücksichtigung des Planungsanlasses und der Planungsziele keine umweltbezogenen Fachgesetze oder -pläne von Bedeutung.

2.1.4. Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt (Belang c))

Zur Beurteilung der Lärmimmissionen wurde im Rahmen der Aufstellung des Ursprungsplanes Nr. 26 eine Schalltechnische Untersuchung (Büro Lairm Consult) durchgeführt. Die Untersuchung berücksichtigt sowohl Gewerbe- als auch Verkehrslärm. Die Straßenverkehrsbelastung der L 92 ist darin bis zum Jahr 2025 prognostiziert. Maßgebliche Emissionsquellen auf dem Betriebsgrundstück durch:

Pkw- und Lkw-Fahrten auf dem Betriebsgrundstück

Stellplatzgeräusche (Türenschlagen, Motorstarten, etc.)

Schieben der Einkaufswagen und Ein- und Ausstapeln in die Sammelboxen

Lkw-Rangieren im Bereich der Ladezone

Betrieb des Lkw-eigenen Kühlaggregates während der Entladezeiten

Entladegeräusche

Betrieb der haustechnischen Anlagen (Lüftungen, Kühlaggregate etc.) und eines Schneckenverdichters

wurden ebenfalls berücksichtigt.

Daraus resultierende Schallschutzmaßnahmen sind im Zuge der Realisierung des Einzelhandelsstandortes bereits umgesetzt. In Bezug auf den anlagenbezogenen Verkehr auf den öffentlichen Straßen von/zum Discounter werden die Kriterien der TA Lärm zur Prüfung organisatorischer Maßnahmen zur Minderung des Verkehrslärms nicht erreicht, so dass keine weiteren Maßnahmen erforderlich sind. Beurteilungsrelevante Zunahmen von Geräuschimmissionen durch die vorliegende Bauleitplanung sind nicht zu erwarten. Durch den Wegfall von ca. 10 Stellplätzen an der südlichen Grundstücksgrenze verbessert sich die Immissionssituation für das angrenzende Wohngrundstück.

Weiterführende detaillierte Angaben können diesem Gutachten entnommen werden.

d) Anderweitige Planungsmöglichkeiten

Vor dem Hintergrund der beabsichtigten Vergrößerung des Verbrauchermarktes an dieser Stelle scheiden alternative Planungsüberlegungen zum gewählten Standort aus. Aus Gründen der internen Organisation des Betriebsablaufes sowie der günstigen Auswirkung auf den Schallschutz für das benachbarte Wohngrundstück unterstützt die Gemeinde die vorgesehene Gebäudeerweiterung in südöstliche Richtung.

e) Bewertung

Durch die Planung wird keine beurteilungsrelevante Zunahme von Immissionen aus der Stellplatzanlage und der Anlieferung initiiert. Bei Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen sind Beeinträchtigungen der angrenzenden Bebauung nicht zu erwarten.

f) Merkmale der technischen Verfahren

Die Ermittlung der Immissionen erfolgte anhand der in den anzuwendenden DIN-Normen, technischen Anleitungen und Verordnungen (DIN 180051, TA Lärm2, 16. BImSchV3 vorgegebenen Rechen- und Messverfahren. Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben sind nicht aufgetreten.

g) Maßnahmen zur Überwachung

Die Umsetzung der festgesetzten Maßnahmen ist im Rahmen des Bauantragsverfahrens nachzuweisen. Weitere Überwachungen sind nicht notwendig.

2.2. Zusammenfassung

Durch den Bebauungsplan Nr. 26 der Gemeinde Lütjensee wird am nördlichen Ortsrand von Lütjensee die Erweiterung des bestehenden Discountmarktes ermöglicht. Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne des BNatSchG sind mit der Planung nicht verbunden.

Durch die Planung wird keine beurteilungsrelevante Zunahme von Immissionen aus der Stellplatzanlage und der Anlieferung initiiert. Bei Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen sind Beeinträchtigungen der angrenzenden Bebauung nicht zu erwarten.