3.6 Ver- und Entsorgung
Das Gebiet wird entsprechend des Bedarfes von der Schleswig-Holstein Netz AG mit Strom versorgt.
Für die Versorgung des Plangebietes mit Wärme bietet ein lokaler Betreiber einer Biogasanlage im Ortsteil Schuby bietet die Möglichkeit, das Plangebiet durch Fernwärme zu versorgen. Es ist geplant, für die Versorgung mit Fernwärme einen Anschlusszwang im Rahmen der Grundstückskaufverträge vorzuschreiben.
Die Versorgung mit Trinkwasser wird durch den Wasserbeschaffungsverband Mittelschwansen sichergestellt.
Die Ableitung des Schmutzwassers erfolgt im Trennsystem in die Kläranlage der Gemeinde Dörphof.
Das anfallende Niederschlagswasser kann aufgrund der Bodenverhältnisse nicht vor Ort versickert werden. Durch den Wasser- und Verkehrskontor aus Neumünster wurde im Oktober 2021 ein Niederschlagswasserbeseitigungskonzept erstellt und mit der unteren Wasserbehörde des Kreises abgestimmt. Die Untersuchung kommt zusammenfassend zu folgendem Fazit: Die ermittelten Werte zeigen, dass das geplante Baugebiet zu einer extremen Schädigung des Wasserhaushaltes führt, resultierend aus den verringerten verdunstungswirksamen Flächenanteilen und den erhöhten abflusswirksamen Flächenanteilen. Um die Auswirkungen auf das Gewässer weitmöglichst zu verringern erfolgt eine Drosselung und Zwischenspeicherung des Oberflächenwassers in Speicherkanälen. Weiterhin werden folgende Festsetzungen zur Minimierung des Eingriffs in den Wasserhaushalt in den Bebauungsplan aufgenommen: Das Plangebiet wird in Richtung Westen/Südwesten durch eine 6,50 m breite Grünfläche vom Außenbereich abgegrenzt, innerhalb dieser Fläche ist eine Hecke anzupflanzen und dauerhaft zu erhalten, Stellplätze und Zufahrten dürfen nur in wasserdurchlässigem Aufbau hergestellt werden, innerhalb der öffentlichen Grünflächen sind insgesamt mind. 20 Laub- oder Obstbäume anzupflanzen und Nebenanlagen und Carports sind nur mit extensiv begrünten Dachflächen zulässig.
Die Müllabfuhr obliegt dem Kreis Rendsburg-Eckernförde und wird von privaten Unternehmen wahrgenommen. Da es sich bei der geplanten Erschließungsstraße um eine Anliegerstraße mit Begegnungsverkehr handeln wird, ist, um eine Befahrbarkeit mit dem Müllfahrzeug zu gewährleisten, eine Mindestfahrbahnbreite von 4,75 m erforderlich.
Da die geplanten privaten Stichstraßen nicht für Fahrzeuge der Müllabfuhr befahrbar sein werden, werden in den Einmündungsbereichen zur Haupterschließungsstraße Stellplätze für Müllsammelbehälter festgesetzt.
Der Feuerschutz wird in der Gemeinde Dörphof durch die ortsansässige Freiwillige Feuerwehr gewährleistet. Die Löschwasserversorgung ist entsprechend den Vorgaben des Arbeitsblattes W 405 des DVGW sicherzustellen. Gemäß der Information zur Löschwasserversorgung des AGBF-Bund sollen die Abstände neu zu errichtender Hydranten 150 m nicht überschreiten.