Planungsdokumente: Gemeinde Stolpe - 1. Änderung und Ergänzung Bebauungsplan Nr. 14 "Erweiterung Gewerbegebiet"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.13.2.8 Schutzgut Kultur & sonstige Sachgüter

Unter der Voraussetzung, dass während der Bauarbeiten keine überraschenden Fundstätten festgestellt werden, sind keine Beeinträchtigungen gegeben, sodass kein Ausgleich erfolgen muss.

Ausgleichsflächenbedarf für das Schutzgut Kultur & sonstige Sachgüter = nicht gegeben

5.13.3 Übersicht / Bilanzierung Eingriff – Ausgleich

Tabelle 19:

Bauliche Anlagen StückFlächenbedarf in m²Flächenbedarf spezifisch in m²AusgleichsfaktorAusgleichs-erfordernis m²
Schutzgut Boden/Relief
Überbaubare Gewerbeflächen4 Teilgebiete GE 1 - 4 44.670 m2GRZ 0,8 35.736 m20,5 17.868,00 m2
Regenrückhalte-beckenAufhebung für Verwendung GE nördlich der Straße und Neu-anlage in GE-Fläche über 1.808 m2 am Südrand1.808 m2Nicht abgedichtetes Versickerungs-becken x m2 - -
Wartungsweg in RRB-Fläche 3,5 m breit 58 m lang203 m2Schotter - Teilversiegelung0,3 60,90 m2
Neubau Erschließungs-straße Plangebietrund 379 m lang und 8 m breit mit Anbindungen3.032,00 m2Vollversiegelt Gehweg einseitig0,5 1.516,00 m2
Schutzgut FlächeDenaturierung / Landschaftsver-brauch für Gewerbegebiet-anlage57.648 m2 PlangebietAckerfläche mit Knicks und bisherigem RRB--
Schutzgut Wasserkeine - - - -
Anlagen und LandschaftsbildVorgabe für Anlage von Dachbegrünung und/oder PhotovoltaikAlternativ oder in Kombination - - -
Gemeinschaftli-cher Werbephlon bis zu 75 m ü. NHN- - - -
Anlagen und Flora/FaunaFlächennutzungüberwiegend Ackerland zu Gewerbefläche - - - -
Knicklücken-schluss 10 m Länge2 Lücken an K 43Minimierung
geschützte KnicksKnickbeseiti-gung mittig im Gebiet sowie 2 Durchfahrten nördlicher Randknick 387 m Länge 26 m LängeKnick mit Überhältern 1 ältere Eiche 0,6 m Stammdurch--messer an westlicher Durchfahrt beseitigt1 : 2826 m Knick- neuanlage
AbstandsvorgabeKnickschutz-streifen 3 m Breite ca. 4.990 m2ungenutzt für Gewerbe (keine Überbauung und Verwendung als Lagerplatz) zu erhalten - -
geschützte Biotopekeine enthalten -- - -
geschützte Einzelbäume alte Eiche Stammdurchm. 1,2 m in Knick am Südrand bleibt erhalten und erhält erweiterten Ab-standsstreifen Kronentraufbe-reich + 1,5 m frei von GE-Nutzung- - -
Artenschutzaus-gleichEntfallende Fledermaus-quartiere Reduzierter Lebensraum für Vogelarten, hier Neuntöter Prüfung von möglichem Vorkommen Kammmolch in bisherigem RRB im Frühjahr 2021 ergab keine SignifikanzBeseitigtes Altholz in zentralem Knick und bei Baum in westlicher Knickdurchfahrt Beseitigter Lebensraum an Gehölzen Ggf. Umsied-lung vor Gewässer-beseitigungAnbringung unterschiedli-cher neuer Quartiere Gestaltung neuer Lebensraum durch Dornengebüsch auf bisheriger Wiese im Südosten - - - -10 Fleder-maus-quartier-kästen Habitatge-staltung über 2.000 m2 -
BiodiversitätBiodiv. generell in Gewerbege-biet drastisch reduziert -Ggf. positive Möglichkeiten auf großflächi-ger Dachbegrü-nungPlangebiet
Mikroklima um ModuleVeränderung -positiver Beitrag zum Klimaschutz - -
Gewerbegebiet für örtlichen Bedarf nahe A 21 und Mensch, menschliche Gesundheit - -positiver Beitrag für Arbeitsplätze vor Ort und zur Reduzierung von Fernfahrten
Kultur- u. sonst. SachgüterArchäolog. Interessensge-biet in nördl. Teilgebiet 1keine Angabenkeine Angaben - -

Summe Ausgleichsbedarf 19.444,90 m2

5.13.4 Bereitstellung des Ausgleichs

Gemäß § 15 (3) BNatSchG vom 01. März 2010 und dem Erlass zur naturschutzrechtlichen Kompensation in Schleswig-Holstein ist vor einer Verwendung von Ackerfläche für Ausgleichsmaßnahmen unter Berücksichtigung agrarstruktureller Belange zu prüfen, ob durch eine Entsiegelung oder Biotopaufwertung eine dauerhafte Aufwertung des Naturhaushaltes oder Landschaftsbildes erreicht werden kann. Eine Entsiegelungsmöglichkeit besteht vorliegend nicht.

Weiterhin stehen bis auf 10 m Knicklückenschluss im Geltungsbereich oder unmittelbar angrenzend keine Flächen für Ausgleich zur Verfügung.

Als Minimierung könnte gemäß Verfahrenserlass zur Ausgleichsberechnung die flächendeckende Vorgabe zur Dachbegrünung aller Gebäude gewertet werden. Da allerdings gleichzeitig eine Zulässigkeit für Photovoltaik besteht, können die Dächer entweder alternativ mit Kollektoren unmittelbar eingedeckt werden oder aber durch Aufständerung eine Ebene von Kollektoren innerhalb und über extensiver Dachbegrünung erhalten.

Die Nutzung der Dachflächen durch Photovoltaik wird unter Umweltgesichtspunkten zwar ausdrücklich positiv bewertet, wiederspricht jedoch dann der Zielsetzung hier lebendige Gründächer zu erhalten. In Realität wird es zu einer wie auch immer aufgeteilten Zusammensetzung von Gründächern und Photovoltaik kommen, woraus sich aber leider keine flächendeckende Anrechnungsfähigkeit im Sinne des Runderlasses begründen lässt.

Der Ausgleich in der erforderlichen Fläche von 19.444,90 m² wird über 9.921 m² (entspricht 19.445 Ökopunkten) auf dem Flurstück 8/1 der Flur 4, Gemarkung Schönhagen, Gemeinde Brodersby (Kreis Rendsburg-Eckernförde), unter dem Aktenzeichen 67.20.35-Brodersby-2 (Naturraum Hügelland) dargestellt (vgl. Anlage 1).

Der erforderliche Umfang an auszugleichendem Knick über insgesamt 826 lfd. Meter wird anteilig (537 m) im Gemeindegebiet auf den Flurstücken 151, 158 und 162 der Flur 6, Gemarkung Stolpe, auf der Fläche „Stührwoldt“ (Hof Wittmaaßen) zugeordnet (siehe Anlage 3).

Es wurden 287 lfd. Meter Knick bereits angelegt; weitere 250 m lfd. Meter Knick werden auf Grundlage der Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Plön vom 27.07.2021 neu angelegt. Die weiteren dort angelegten lfd. Meter Knick werden einem anderen Bauleitplanverfahren zugeordnet.

Weitere 289 lfd. Meter Knick werden auf dem Flurstück 15/4 der Flur 4, Gemarkung Friedensthal, Gemeinde Windeby (Kreis Rendsburg-Eckernförde) im Ökokonto unter dem Aktenzeichen 67.20.34-78 dargestellt (vgl. Anlage 2) zugeordnet.

Der extern erfolgende Ausgleich ist somit vertraglich gesichert und mit den jeweils im Zuständigkeitsbereich des Ausgleichs verantwortlichen Fachbehörden abgestimmt und mit Aktenzeichen geführt.

Für die entfallenden Bäume werden im Verlauf der Planstraße auf den angrenzenden Gewerbeflächen16 neue Bäume gesetzt und sind dauerhaft zu erhalten.