Gemäß § 15 (3) BNatSchG vom 01. März 2010 und dem Erlass zur naturschutzrechtlichen Kompensation in Schleswig-Holstein ist vor einer Verwendung von Ackerfläche für Ausgleichsmaßnahmen unter Berücksichtigung agrarstruktureller Belange zu prüfen, ob durch eine Entsiegelung oder Biotopaufwertung eine dauerhafte Aufwertung des Naturhaushaltes oder Landschaftsbildes erreicht werden kann. Eine Entsiegelungsmöglichkeit besteht vorliegend nicht.
Weiterhin stehen bis auf 10 m Knicklückenschluss im Geltungsbereich oder unmittelbar angrenzend keine Flächen für Ausgleich zur Verfügung.
Als Minimierung könnte gemäß Verfahrenserlass zur Ausgleichsberechnung die flächendeckende Vorgabe zur Dachbegrünung aller Gebäude gewertet werden. Da allerdings gleichzeitig eine Zulässigkeit für Photovoltaik besteht, können die Dächer entweder alternativ mit Kollektoren unmittelbar eingedeckt werden oder aber durch Aufständerung eine Ebene von Kollektoren innerhalb und über extensiver Dachbegrünung erhalten.
Die Nutzung der Dachflächen durch Photovoltaik wird unter Umweltgesichtspunkten zwar ausdrücklich positiv bewertet, wiederspricht jedoch dann der Zielsetzung hier lebendige Gründächer zu erhalten. In Realität wird es zu einer wie auch immer aufgeteilten Zusammensetzung von Gründächern und Photovoltaik kommen, woraus sich aber leider keine flächendeckende Anrechnungsfähigkeit im Sinne des Runderlasses begründen lässt.
Der Ausgleich in der erforderlichen Fläche von 19.444,90 m² wird über 9.921 m² (entspricht 19.445 Ökopunkten) auf dem Flurstück 8/1 der Flur 4, Gemarkung Schönhagen, Gemeinde Brodersby (Kreis Rendsburg-Eckernförde), unter dem Aktenzeichen 67.20.35-Brodersby-2 (Naturraum Hügelland) dargestellt (vgl. Anlage 1).
Der erforderliche Umfang an auszugleichendem Knick über insgesamt 826 lfd. Meter wird anteilig (537 m) im Gemeindegebiet auf den Flurstücken 151, 158 und 162 der Flur 6, Gemarkung Stolpe, auf der Fläche „Stührwoldt“ (Hof Wittmaaßen) zugeordnet (siehe Anlage 3).
Es wurden 287 lfd. Meter Knick bereits angelegt; weitere 250 m lfd. Meter Knick werden auf Grundlage der Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Plön vom 27.07.2021 neu angelegt. Die weiteren dort angelegten lfd. Meter Knick werden einem anderen Bauleitplanverfahren zugeordnet.
Weitere 289 lfd. Meter Knick werden auf dem Flurstück 15/4 der Flur 4, Gemarkung Friedensthal, Gemeinde Windeby (Kreis Rendsburg-Eckernförde) im Ökokonto unter dem Aktenzeichen 67.20.34-78 dargestellt (vgl. Anlage 2) zugeordnet.
Der extern erfolgende Ausgleich ist somit vertraglich gesichert und mit den jeweils im Zuständigkeitsbereich des Ausgleichs verantwortlichen Fachbehörden abgestimmt und mit Aktenzeichen geführt.
Für die entfallenden Bäume werden im Verlauf der Planstraße auf den angrenzenden Gewerbeflächen16 neue Bäume gesetzt und sind dauerhaft zu erhalten.