Planungsdokumente: Gemeinde Stolpe - 1. Änderung und Ergänzung Bebauungsplan Nr. 14 "Erweiterung Gewerbegebiet"
Begründung
2.1 Anlass der Planung
Für das Gewerbegebiet 'An der Straßenmeisterei' nördlich des Plangebietes wurde im Jahr 1999 der Bebauungsplan Nr. 14 und parallel die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stolpe aufgestellt, um den Bedarf an Gewerbegrundstücken für den örtlichen Bedarf zu befriedigen. Schon damals befand sich die Straßenmeisterei im Plangebiet, so dass nur wenige Flächen für andere Betriebe zur Verfügung standen. Nach nun über 20 Jahren stehen keine Grundstücke mehr zur Verfügung, die gewerblichen Interessenten angeboten werden können. Auch Entwicklungsmöglichkeiten für ortsansässige Unternehmen sind in der Gemeinde Stolpe nicht mehr gegeben. Da aber weiterhin eine stetige Nachfrage nach Gewerbeflächen in der Gemeinde zu verzeichnen ist, soll dieser durch die Ausweisung ergänzender Flächen im engen räumlichen Zusammenhang mit dem vorhandenen Gewerbegebiet 'An der Straßenmeisterei' begegnet werden. Das Plangebiet weist eine sehr gute überörtliche Verkehrsanbindung auf durch die Lage an der K 43 und der unmittelbaren Nähe zu der BAB-Auffahrt 'Wankendorf/Stolpe' der A 21.
Es liegen konkrete Nachfragen vor für ca. 3,30 ha der mit der Planung vorbereiteten ca. 4,48 ha Nettobauland seitens eines Tiefbauunternehmens (Gesellschafter und Geschäftsführer wohnen in Stolpe), eines Hochbauunternehmens, eines Möbel-Logistikers, eines in Stolpe ansässigen Teichbau- und Gründachunternehmens, eines in Stolpe derzeit im Außenbereich ansässigen Tischlereibetriebes, eines Zimmereibetriebes (Gesellschafter und Geschäftsführer wohnen in Stolpe) und eines Speditionsunternehmens (Gesellschafter und Geschäftsführer wohnen in Stolpe).
Bedingt durch den engen räumlichen und sachlichen Zusammenhang zum Bebauungsplan Nr. 14 soll dieser für den Bereich des Regenrückhaltebeckens und für den übrigen Bereich entsprechend geändert bzw. ergänzt werden. Das vorhandene Regenrückhaltebecken nördlich der Straße 'An der Straßenmeisterei' wird zukünftig nicht mehr als solches benötigt und kann als Gewerbegrundstück abverkauft werden. Das Oberflächenwasser des vorhandenen und des zukünftigen Gewerbegebietes wird zusammen im Süden des Geltungsbereichs dieser 1. Änderung und Ergänzung zurückgehalten.
2.2 Ziele der Planung
Planungsziel der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 14 ist die maßvolle Erweiterung des Gewerbegebietes 'An der Straßenbahnmeisterei'. Die Gemeinde trägt mit der vorliegenden Bauleitplanung dem sich ergebenden Bedarf an Bauland für Gewerbe Rechnung und schafft Entwicklungspotenziale für die Zukunft.
Die gemeindlichen Planungsziele lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Erweiterung des Gewerbegebietes 'An der Straßenmeisterei' in unmittelbarer Nähe zur Anschlussstelle Wankendorf/Stolpe der Verkehrsachse A 21;
Vermeidung von gewerblich bedingtem Verkehrsaufkommen in den Dorfkernbereichen von Wankendorf und Stolpe;
Bereitstellung von Gewerbeflächen zur Deckung des kurz- und mittelfristigen Bedarfs für örtliche und ortsangemessene Betriebe;
langfristige Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung;
Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege;
Bewirtschaftung sämtlichen anfallenden Regenwassers innerhalb des Plangebietes und Verlagerung des Regenrückhaltebeckens innerhalb des Plangebietes.