Planungsdokumente: 50. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Reibek und Bebauungsplan Nr. 118 "Erweiterung Gewerbegebiet Haidland" der Stadt Reinbek

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Inhaltsverzeichnis

Bebauungsplan Nr. 118 - Begründung

Schmutzwasserentsorgung

Die Schmutzwasserentsorgung sowohl des auf den Grundstücken anfallenden Brauchwassers sowie des gering verschmutzten Wassers auf versiegelten Flächen wird im weiteren Verfahren konzeptioniert und abgestimmt. Der Planbereich liegt innerhalb des Verbandsgebiets des Zweckverbands Südstormarn.

5.3.6. Niederschlagswasserbewirtschaftung/ Hochwasserschutz

Ein Konzept zur Niederschlagswasserbewirtschaftung der anfallenden Niederschlagswasser auf den Grundstücken und im öffentlichen Raum im Plangebiet wird im weiteren Verfahren auch unter Berücksichtigung hochwasserschützender Belange erstellt.

Das Plangebiet wird unterirdisch durch den verrohrten Schönningstedter Graben gequert. Im bestehenden westlich angrenzenden Gewerbegebiet Haidland existiert ein Regenrückhaltebecken mit Klärfunktion. Es wird im weiteren Verfahren geprüft, inwieweit diese Infrastruktur im Rahmen der Niederschlagsbewirtschaftung einbezogen werden kann.

Das Niederschlagswasser der Straßenverkehrsflächen kann voraussichtlich in das Kanalsystem der vorhandenen örtlichen Kanalisation eingeleitet und zur Aufbereitung gebracht werden. Die Dimensionierung der Rohrleitungen wird im weiteren Verfahren erfolgen.

Das Plangebiet befindet sich innerhalb der weiteren Schutzzone des Wasserwerks Glinde (Wasserschutzgebiets Zone III). Es werden ggf. besondere Vorkehrungen zum Schutz des Grundwassers erforderlich, um eine Verschmutzung des Grundwassers durch wassergefährdende Stoffe auszuschließen.

5.4. Grünflächen

Das Plangebiet weist unterschiedliche Grün- und Maßnahmenflächen aus, für die folgende Nutzungen bzw. Funktionen vorgesehen sind:

Grünachse entlang der Bummerei:

Die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes erfordert die Schaffung von landschaftsgerechten Übergängen in die nach Norden und nach Osten angrenzende freie Landschaft. Nach Norden betrifft dies den Übergang vom geplanten Gewerbegebiet zur Straße Bummerei, die sowohl für die wohnungsnahe Erholung als auch über das engere Umfeld hinaus zum Radfahren intensiv genutzt wird.

Erreicht werden soll dies durch die Ausweisung einer ca. 50 m tiefen naturnah gestalteten Grünzone am Nordrand des Geltungsbereiches, die an die im Westen angrenzende Grünachse anknüpft und diese über die Breite der geplanten Gewerbegebietsausdehnung weiter nach Osten fortführt. Die Grünzone beinhaltet den Bestandsknick entlang der Bummerei sowie das nördliche Reststück des vorhandenen Knicks, der mittig in Nord-Süd-Richtung durch das Plangebiet verläuft und im weiteren Verlauf durch das Gewerbegebiet überplant wird. Entlang beider Knicks sollen 6 m breite Knickschutzstreifen entstehen, die extensiv durch eine einmalige Mahd pro Jahr gepflegt werden. Die Begrenzung der Gewerbeflächen kann durch eine Knickneuanlage erfolgen, wodurch zwei relativ kleinflächige Grünlandparzellen entstehen würden, deren Nutzung und Pflege noch zu regeln wäre. Alternativ wäre auch eine sukzessive Gehölzentwicklung mit Bäumen und Sträuchern denkbar wie im Bereich der beidseitigen Flächen des nördlichen Senefelder Rings oder die Anlage einer Obstwiese.

Ortsrand im Osten:

Der neue Ortsrand im Osten des geplanten Gewerbegebietes bildet einen landschaftlich sensiblen Bereich, da Sichtbezüge zur Ortslage Schönningstedt bestehen. Es sollen daher Landschaftselemente zur Eingrünung und landschaftsgerechten Ausformung des Ortsrandes zum Einsatz kommen, die ein hohes Maß an Sichtverschattung sicherstellen, um somit unattraktive und erholungsmindernde Sichtbezüge zwischen Schönnigstedt und der Gewerbegebietserweiterung möglichst zu unterbinden.

Eine wichtige bestehende Sichtverschattung bildet der vorhandene Knick am Ostrand, der in seiner gesamten Länge erhalten bleibt. Im weiteren Verfahren ist mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) abzustimmen, ob durch eine mögliche Knicknachverdichtung mit weiteren Überhältern in den Abschnitten, wo derzeit nur wenige bis keine Überhälter vorkommen, die sichtmildernde Wirkung verstärkt werden könnte. Dies gilt für große Abschnitte insbesondere des südlichen Knickverlaufs. Die Überhälter könnten zudem in einem engeren Abstand als üblich gepflanzt werden, so dass sich der vorhandene Knicks langfristig zu einem baumgeprägten Knick entwickeln würden.

Richtung Norden soll der vorhandene Knick durch eine Knickneuanlage bis an die Straße Bummerei verlängert werden. Auch hier könnte eine dichtere Bepflanzung mit Überhältern als üblich zu einer optimierten Sichtverschattung beitragen. Sowohl der Bestandsknick als auch die Knickneuanlage erhalten im Übergang zum Weg (s.u.) einen 2-3 m breiten Knicksaumstreifen.

Parallel zur Knickachse (Bestandsknick und Knickneuanlage) soll auf der westlichen Seite ein Fuß- und Radweg geführt werden, der eine Querung zwischen der Straße Bummerei und der Sachsenwaldstraße ermöglicht. Die Wegeachse trägt zur Ausweitung und Optimierung der landschaftsgebundenen Erholung rund um den Ortsteil Schönnigstedt bei. Den Übergang zum Gewerbegebiet bildet ein ca. 3 m breiter unbefestigter und extensiv gepflegter Grünstreifen westlich des Weges, in dem eine dicht gepflanzte Baumreihe vorgesehen ist. Bei Variante 1 grenzt der Baumstreifen Iim Nordteil des Gewerbegebietes grenzt dieser Baumstreifen direkt an die Gewerbegrundstücke, im Südteil an die Planstraße C. Bei Variante 2 verläuft der Baumstreifen komplett entlang der östlichen Grundstücksgrenzen der Gewerbegrundstücke.

Die Gesamtbreite der geplanten Ortsrandeingrünung auf öffentlichen Flächen beträgt somit etwa 9,512 m bis zum westlichen Knickfuß des bestehenden Knicks. Der Knick ist etwa hälftig Bestand des Geltungsbereichs.

Südlicher Plangebietsrand:

Den südlichen Abschluss des geplanten Gewerbegebietes bildet ein ca. 10 m breiter Grünstreifen, der analog zum Bebauungsplan Nr. 92 mit einer Baumreihe bepflanzt wird. Die Wiese wird extensiv gepflegt.

Bestandsknick am Westrand:

Der Bestandsknick erhält einen ca. 6 m breiten Knickschutzstreifen, der als extensiv gepflegter Saum einmal im Jahr gemäht wird.

Bäume im öffentlichen Straßenraum:

Die vertikalen in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Planstraßen A und C erhalten eine einseitige Bepflanzung mit Straßenbäumen. An der Planstraße C wird die Begrünung des Straßenraumes durch die bereits oben beschriebene Baumreihe in Variante 1 parallel zum Wanderweg hergestellt.

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