Planungsdokumente: 50. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Reibek und Bebauungsplan Nr. 118 "Erweiterung Gewerbegebiet Haidland" der Stadt Reinbek

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

Inhaltsverzeichnis

Bebauungsplan Nr. 118 - Begründung

5.5.3. Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft

  • Anlage von 6 m breiten Knickschutzstreifen parallel zum Knick am West- und Nordrand;
  • Anlage von 2-3 m breiten Knickschutzstreifen parallel zum Knick am Ostrand (2 m im Bereich der Knickneuanlage, 3 m im Bereich des Bestandsknicks);
  • Anlage von Extensivgrünland im Bereich der Grünachse am Nordrand des Geltungsbereiches, ggf. mit Pflanzung von Obstbäumen, oder flächige Bepflanzung mit Bäumen und Sträuchern (Gehölzgürtel).

5.6. Artenschutz

Im weiteren Verfahren wird ein Artenschutzgutachten mit artenschutzrechtlicher Prüfung erarbeitet.

5.7. Klimaschutzbelange

Klimaschutzbelange werden für den Bebauungsplan im weiteren Verfahren identifiziert und erforderliche Regelungen getroffen. Dabei ist zu beachten, dass der Bebauungsplan bodenrechtliche Regelungen trifft. Gemäß § 1 Abs. 1 BauGB müssen sich Festsetzungen des Bebauungsplans auf die bauliche und sonstige Nutzung von Grundstücken beziehen. Dabei finden städtebauliche Parameter mit klimaschützenden Effekten regelmäßig Anwendung wie z.B.:

  • Solaroptimierte Orientierung von Gebäuden,
  • Vermeidung gegenseitiger Verschattung von Gebäuden,
  • Erhalt-/ Anpflanzgebote zur Erhöhung des Grünvolumens als CO2-Senke,
  • Vorgaben zur Errichtung von Solaranlagen auf oder an Gebäudeteilen.

Weitergehende Regelungsziele zum Klimaschutz werden in der Regel bereits durch das Energiefachrecht oder andere Fachgesetze auf Bundes- und Landesebene verbindlich gesteuert. Dann besteht für Festsetzungen im Bebauungsplan mangels Erforderlichkeit kein Raum. Zumal Festsetzungen des Bebauungsplans nach Inkrafttreten statisch, das heißt nicht entwickelbar sind, wohingegen sich das Fachrecht stetig dem Stand der Technik anpasst.

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen, Einzeichnungen im Plan und Bezug zu Planungsdokumenten versehen möchten, melden Sie sich im Schleswig-Holstein-Service an. Weitere Infos... Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei BOB-SH online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei BOB-SH Bauleitplanung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: