5.5.3. Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
- Anlage von 6 m breiten Knickschutzstreifen parallel zum Knick am West- und Nordrand;
- Anlage von 2-3 m breiten Knickschutzstreifen parallel zum Knick am Ostrand (2 m im Bereich der Knickneuanlage, 3 m im Bereich des Bestandsknicks);
- Anlage von Extensivgrünland im Bereich der Grünachse am Nordrand des Geltungsbereiches, ggf. mit Pflanzung von Obstbäumen, oder flächige Bepflanzung mit Bäumen und Sträuchern (Gehölzgürtel).