3.4. Hochspannungsleitung
In einem kleinen Teilbereich wird das Plangebiet im Nordwesten durch eine 110 kV- Hochspannungsfreileitung überspannt. Die Mastenstandorte dieser Leitung befinden sich außerhalb des Plangebiets. Die Notwendigkeit von immissionsschutzrechtlichen und sicherheitstechnischen Vorgaben werden im weiteren Verfahren geprüft.