3.7. Baumschutz
Für das Plangebiet gilt die Satzung der Stadt Reinbek zum Schutze der Baumbestände vom 13.10.1986 in der jeweils gültigen Fassung. Geschützt sind alle Bäume – auch Obstbäume – mit einem Stammumfang von 100 cm, gemessen in 100 cm Höhe über Erdboden.