Planungsdokumente: Gemeinde Tellingstedt - Bebauungsplan Nr. 16 - 3. Änderung (Teilaufhebung)
Begründung
4.1. Allgemeines
4.1.1. Anlass und Beschreibung der Planung
Mit der 3. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. 16 der Gemeinde Tellingstedt entlässt die Gemeinde die Flächen innerhalb des festgesetzten Aufhebungsbereiches, da diese nicht für die aus den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 16 resultierende Nutzung verfügbar sein werden.
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 16 der Gemeinde Tellingstedt aus dem Jahr 2004 schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erschließung von ca. 125 Baugrundstücken. In ersten Realisierungsschritten wurden zwischenzeitlich ca. 35 Baugrundstücke verwertet, weitere Realisierungsabschnitte werden aufgrund der entsprechenden Nachfrage folgen.
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 3.700 m² und liegt im südwestlichen Anschluss an das Siedlungsgebiet der Gemeinde nördlich der B 203 und südlich der K 42.