10. Durchführungsvertrag
Im Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Wedel und dem Vorhabenträger verpflichtet sich der Vorhabenträger gemäß § 12 Abs. 1 BauGB auf der Grundlage eines abgestimmten Plans zur Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten. Verzögerungen, die durch Umstände verursacht werden, die der Vorhabenträger nicht zu vertreten hat, verschieben den Fertigstellungstermin entsprechend. Im Durchführungsvertrag werden außerdem zusätzlich zum Bebauungsplan weitere Vereinbarungen zur Herstellung der Erschließungsanlagen, zur Freiflächengestaltung, zur Baudurchführung und zur Umsetzung der naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen, zur Fassadengestaltung und zum Anteil an geförderten sozialen Mietwohnungsbau getroffen. Wo notwendig, wird in dieser Begründung auf Inhalte dieses Vertrags verwiesen. Der Vertrag selbst ist nicht Bestandteil der Planunterlagen und wird zwischen Vorhabenträger und der Stadt Wedel bis spätestens zum Satzungsbeschluss abgeschlossen.
Wesentliche Inhalte des Durchführungsvertrags sind:
- vorgesehene Bebauung: Insgesamt zwölf Gebäude auf zwei separaten Sockelgeschossen
- Errichtung von sozialen Wohneinheiten
- Stellplätze für Fahrräder und PKW
- Zugänglichkeit
- Dienstbarkeit in den Fugen
- Durchführungsverpflichtung
- Kostenregelung und Dienstbarkeiten
Anhang 1
Übersicht der verwendeten Gutachten
Folgende Gutachten und Stellungnahmen wurden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens beauftragt und sind bei Bedarf bei der Stadt Wedel, Fachbereich Bauen und Umwelt, Fachdienst Stadt- und Landschaftsplanung einsehbar:
- Stellungnahme Kampfmittelräumdienst vom 23.05.2023
- Bodengutachten und Altlasten, Burmann, Mandel + Partner, Hamburg, Januar 2024
- Verkehrsuntersuchung / Mobilitätskonzept, ARGUS Stadt und Verkehr, Hamburg, Oktober 2024
- Lärmtechnische Untersuchung, Lärmkontor, Hamburg, September 2024
- Wasserwirtschaftliches Konzept, Lenk und Rauchfuß, Rellingen, September 2024
- LABO-Vollzugshilfe (10.08.2023) Abb. 3-5, Seite 40 bis 42
- FFH-Vorprüfung, ELBBERG, Oktober 2024
- Artenschutzrechtliche Prüfung, ELBBERG, Oktober 2024