Das Plangebiet verfügt über unterschiedliche Lebensräume für Tiere. Es sind Gehölze unterschiedlichster Ausprägung vorhanden: eine kleinräumige zusammenhängende Waldfläche (ca. 3.000 m², Biotoptypenschlüssel WMy), Baumreihen (HRy), Baumreihen an Gewässer (HRe), Einzelbäume mit Stammumfang von maximal 3,70 m (HEw und HEy), Sträucher (HBy).
Bei dem Einzelbaum mit einen Stammumfang von 3,70 m handelt es sich um eine Weide (HEw) auf der Grünlandfläche im Norden des Plangebietes. Weiterhin sind zwei kleinräumige naturnah wirkende Gewässerflächen größer 200 m² (Biotoptypenschlüssel bezogen auf die Wasservorkommen s. Kap. 13.6.) mit umgebendem Bewuchs im Südwesten des Plangebietes und lineare wasserführende Gräben vorhanden. Diese befinden sich im Westen als Straßenseitengraben angrenzend an die L149, südlich des Wohnhauses, relativ mittig südlich der geplanten Werkstatt und im Osten des Plangebietes, angrenzend an die Fläche für das geplante Offenlager. Letztgenannter und der Straßenseitengraben grenzen größtenteils an intensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen an. Die Gräben sind künstlich, verfügen über stark ausgeprägte Regelprofile und sind regelmäßig unterhalten. Nur am Grabenabschnitt mittig (Länge ca. 60 m, angrenzend an die private Grünfläche) ist Röhrichtbewuchs mit einer Breite über 2 m vorhanden. Ansonsten sind die Böschungen der Gräben ohne naturnahe Strukturen und von typischer Böschungsvegetation wie Gräsern, Giersch, Brennessel oder schmalem Röhrichtbestand geprägt. Weiterhin sind zwei Flächen mit artenarmen Wirtschaftsgrünland (GAy) im Norden und im Süden des Plangebietes vorhanden. Im äußersten Südosten befindet sich zusätzlich eine Sukzessionsfläche.
Aufgrund dieser unterschiedlichen Strukturen stehen in vielen Teilbereichen Lebensräume für Bodenlebewesen, Insekten, Fledermäuse, Klein- und Großsäuger, Singvögel, Greifvögel und für Amphibien (vgl. auch Landschaftsplan Gemeinde St. Annen) zur Verfügung.
Das Plangebiet befindet sich innerhalb eines bedeutsamen Nahrungsgebietes und Flugkorridors für Gänse und Singschwäne sowie des Zwergschwans außerhalb von Eu-Vogelschutzgebieten (Landschaftsrahmenplan Planungsraum III). Allerdings sind die im Plangebiet vorhandenen Flächen nicht attraktiv, um diese anzufliegen, da sie zu kleinräumig und von begrenzenden Gehölzstrukturen umgeben sind, die Flucht- und Sichtkontaktmöglichkeiten verstellen. In direkter nächster Umgebung befinden sich attraktive geeignete weitläufige Nahrungshabitate. Für den Flugkorridor stellt das Plangebiet aufgrund des Fehlens von hohen Bauten kein Hindernis da.
Das Vorkommen von geschützten Farn- und Blütenpflanzen des Anhangs IV FFH-RL sowie der Roten Liste SH ist aufgrund ihrer spezifischen Lebensraumansprüche ausgeschlossen.
Das Plangebiet weist eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt auf.