Planungsdokumente: 54. F-Plan-Änderung "Hafenbistro auf dem Bootssteg der Werft, Am Südhafen 3"; hier: Beteiligung gemäß § 4 (2) BauGB

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.2 Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich

Eingriffe in die Schutzgüter, die einen Ausgleich nach sich ziehen (z.B. Bodenversiegelungen), werden im Rahmen der Planung nicht verursacht. Eine Bilanzierung entfällt damit.

4 standortalternativen

Das vorgesehene Bistro soll sich in erster Linie an Wassersportler richten, die den vorhandenen Sportboothafen anlaufen. Entlang des Westufers der Schlei bei Kappeln sind mehrere Steganlagen und Möglichkeiten zum Festmachen gegeben. Die Planung wird bewusst im Süden der Stadt Kappeln durchgeführt, da hier landseitig vor allem gewerblich genutzte Gebäude vorhanden sind. Möglichkeiten zur Einkehr, wie sie an der Promenade nördlich der Klappbrücke flächig gegeben sind, existieren fußläufig bislang nicht. Daher soll auch für Gäste im Süden Kappels ein entsprechend klein dimensioniertes Bistro zur Versorgung zur Verfügung gestellt werden. Der Bau des Bistros erfolgt im Zusammenhang mit dem neu entstehenden und bereits genehmigten Hafenmeisterbüro, welches ebenfalls der Aufwertung des Sportboothafens dienen soll. Die vorhandene Steganlage bietet aufgrund ihrer Bauweise zudem die Möglichkeit die Anlagen ufernah und in den Hafen eingebunden umzusetzen. Zusätzliche Synergieeffekte ergeben sich für den landseitig gelegenen Wanderweg in Richtung Arnis. Eine Umsetzung an Land ist aufgrund der vorhandenen Bebauung und der Parkanlage nicht sinnvoll und ortsnah umzusetzen. Standortalternativen ergeben sich für die Planung nicht.

5 Zusätzliche Angaben