Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 103 der Stadt Schleswig
Begründung
2.2.5.1 Naturpark
Das geplante Vorhaben liegt innerhalb des Naturparks "Schlei". Bei der Siedlungsbrache des ehemaligen Bundeswehrstandorts handelt es sich nicht um einen wertgebenden Bestandteil des Naturparks. Die Entwicklung von Ferienwohnungen und der Sportboothafennutzung entspricht den Zwecken eines Naturparks. Die Beeinträchtigung des naturnahen Landschaftsbilds der Schlei im Bereich der Großen Breite durch eine weit in die Schlei wirkende hohe Gebäudesilhouette steht dem Ziel einer Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellen einer durch vielfältige Nutzung geprägten Landschaft allerdings entgegen. Aufgrund der direkten Nachbarschaft zur Ortslage und der Größe des Naturparks wird eine raumwirksame erhebliche Beeinträchtigung des 50.000 ha großen Naturparks und seiner Erholungseignung nicht erwartet.
2.2.5.2 Gewässerschutzstreifen
Die geplanten Bauflächen liegen teilweise innerhalb eines gemäß § 61 BNatSchG i.V.m. § 35 LNatSchG zu beachtenden 150 m Gewässerschutzstreifens. Vor dem Hintergrund der Übergangsvorschriften in § 65 LNatSchG sind die Vorschriften des § 35 Abs. 2 LNatSchG, die eine Errichtung oder wesentliche Erweiterung von baulichen Anlagen innerhalb des Gewässerschutzstreifens nicht zulassen, lediglich für diejenigen Flächen anzuwenden, für die über den geltenden Flächennutzungsplan noch keine bauliche Entwicklung vorbereitet ist.
Der gesamte Bereich der im B-Plan Nr. 103 festgesetzten Bauflächen und Verkehrsflächen ist im geltenden Flächennutzungsplan größtenteils bereits als Sondergebiet 'Bund' sowie teilweise als Gemischte Bauflächen dargestellt. Insofern greift oben genannte die Übergangsvorschrift. Innerhalb dieser Flächen sind, sofern der Bebauungsplan bis zum 23. Juni 2021 Rechtskraft erlangt, bauliche Entwicklungen innerhalb des Gewässerschutzstreifens zulässig.