Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 103 der Stadt Schleswig

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.2.6.2 Managementpläne für die Natura 2000-Gebiete an der Schlei

Die Managementpläne zum Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1423-394 "Schlei incl. Schleimünde und vorgelagerter Flachgründe" und zum Europäischen Vogelschutzgebiet DE-1423-491 "Schlei", jeweils für die Teilräume "Teilgebiet Wasserfläche der Schlei" und "Teilgebiet Nordseite der Schlei", listen eine Reihe an Maßnahmen auf, mit der die Umsetzung der Vorgaben der europäischen Gemeinschaft zum Schutz der Natura 2000-Gebiete unterstützt werden soll. Im Rahmen des Umweltberichts ist darzulegen, ob die planerischen Entwicklungen des Bebauungsplans Nr. 103 einer Umsetzung der Managementpläne gegebenenfalls entgegenstehen könnten.

Eine diesbezügliche Prüfung wurde im Rahmen von zwei FFH-Verträglichkeitsvorprüfungen (BHF 2020, BfL 2020) und einer Verträglichkeitsprüfung für das Europäische Vogelschutzgebiet (B.i.A. 2020) durchgeführt. Die Prüfungen kamen unter Berücksichtigung der Managementpläne zu dem Ergebnis, dass das geplante Vorhaben zulässig ist.

2.2.6.3 Schutzgebiets- und Biotopverbundsystem Schleswig-Holstein

Die Flächen des Plangebiets liegen außerhalb von Flächen und Verbundlinien des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems Schleswig-Holstein.

Die direkt angrenzende Innere Schlei zählt zu den landesweit bedeutsamen Schwerpunkträumen. Als Entwicklungsziel wird die "Entwicklung von naturraumtypischen Biotopkomplexen und komplexen Landschaftsausschnitten" genannt.

Der Uferbereich ist im Plangebiet durch Kaianlagen und mit Schüttsteinen befestigten Böschungen geprägt. Mit dem geplanten Vorhaben werden im Uferbereich keine naturraumtypischen Biotopstrukturen beseitigt. Die Funktion des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems der Inneren Schlei wird durch die Umsetzung des geplanten Vorhabens insofern nicht beeinträchtigt.

2.2.6.4 Bewirtschaftungsplan Schlei/Trave zur Umsetzung der WRRL

Die im Bewirtschaftungsplan Schlei/Trave dargestellten Maßnahmen sind auf rechtliche, administrative, konzeptionelle und wirtschaftliche Instrumente ausgerichtet. Diese fließen über die Beachtung rechtlicher Vorgaben, insbesondere wasserrechtlicher Vorschriften, sowie weiteren Informationen aus dem Beteiligungsverfahren in das Bauleitplanverfahren mit ein.