2.2.6.5 Maßnahmenprogramm Schlei/Trave zur Umsetzung der WRRL
Im Plangebiet werden derzeit keine Maßnahmen zur Umsetzung der WRRL durchgeführt.
Im Plangebiet werden derzeit keine Maßnahmen zur Umsetzung der WRRL durchgeführt.
Planungsträger sind verpflichtet die Hochwasserrisikogebiete in ihren Planwerken nachrichtlich aufzuführen. Dieses wird bei der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 103 befolgt.
Die im Bereich des Bebauungsplans festgesetzten gegenüber Lärm empfindlichen Nutzungen sind von maßgeblichen Lärmbelastungen aus Hauptverkehrsstraßen und Eisenbahn nicht betroffen. Mit dem geplanten Vorhaben werden auch keine Verkehre, ausgelöst, die im Rahmen eines Lärmaktionsplans neu zu bewerten wären.