Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 103 der Stadt Schleswig
Begründung
3.1.1 Allgemeine Wohngebiete
Die überwiegenden Teile der für eine bauliche Nutzung vorgesehenen Bereiche werden als Allgemeine Wohngebiete gem. § 4 BauNVO ausgewiesen. Innerhalb dieser Bereiche sind mit Ausnahme der Baufläche 7 Geschosswohnungsbauten für allgemeinen und sozialgebundenen Wohnraum vorgesehen. Die geplanten Gebäude sollen 3 bis 4 Vollgeschosse sowie ein aufgesetztes Staffelgeschoss aufweisen.
Zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus in Schleswig sollen mindestens 10 % der entstehenden Wohnungen mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden können. Hierzu wird eine entsprechende Klausel mit in den abzuschließenden Erschließungsvertrag zwischen der Stadt Schleswig und den Vorhabenträgern aufgenommen. Diese Wohnungen sollen in den Bauflächen 3 und 4 entstehen, da südöstlich der Verlängerung der Straße Auf der Freiheit (innerhalb der Bauflächen 6 und 11) eher hochwertiger Wohnraum geschaffen werden soll.
Innerhalb der Allgemeinen Wohngebiete sind nach aktuellem Planungsstand ca. 340 Wohnungen mit Größen zwischen 55 m² und 120 m² vorgesehen.
Innerhalb der Bauflächen 2, 5, 6, 7 und 11 sollen keine Ferienwohnungen errichtet werden. Im schleinahen Bereich strebt die Stadt Schleswig innerhalb der Allgemeinen Wohngebiete eine klare Trennung von Ferienwohnen auf der einen und Dauerwohnen auf der anderen Seite an.
3.1.2 Urbane Gebiete
Entlang der Fjordallee plant die Stadt Schleswig eine gemischte Nutzung aus allgemeinem und sozialgebundenen Wohnraum, der Unterbringung von Gewerbebetrieben und sozialen bzw. gesundheitlichen Einrichtungen. Insofern wird für diese Bereiche eine Ausweisung als Urbane Gebiete gem. § 6a BauNVO angestrebt.
In der Baufläche 3 sind ca. 50 Schülerwohnungen bzw. Microappartments, ein Boardinghouse, ein Hotel mit ca. 50 Doppelzimmern und eine Kindertagesstätte mit 3 Gruppen vorgesehen. Die Schülerwohnungen sollen v.a. dem angrenzenden dänischen Gymnasium dienen, das ein sehr großes Einzugsgebiet hat, so dass nicht alle Schüler jeden Tag von ihrem Heimatort anreisen können.
In der Baufläche 4 sind Einrichtungen der Tagespflege mit Praxen und/oder Physiotherapie, allgemeiner und sozialgebundener Wohnraum (ca. 65 Wohnungen zwischen 55 m² und 80 m²), Büroflächen, kleinteilige Gastronomie und eine der Versorgung des Gebietes dienende Nahversorgung geplant. Die Nahversorgung sieht kleinteiligen periodischen Bedarf im Sinne eines Convenience-Shops (Bio/Reform, Kiosk (Zeitung/Tabak/Lotto), Bäckerei, Obst/Gemüse, Drogerie) in einem Konzept vor. Die Größe der Nahversorgung soll eine Verkaufsfläche von insgesamt max. 300 m² erreichen.
Zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus in Schleswig sollen mindestens 10 % der entstehenden Wohnungen mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden können. Hierzu wird eine entsprechende Klausel mit in den abzuschließenden Erschließungsvertrag zwischen der Stadt Schleswig und den Vorhabenträgern aufgenommen. Diese Wohnungen sollen in den Bauflächen 3 und 4 entstehen, da südöstlich der Verlängerung der Straße Auf der Freiheit (innerhalb der Bauflächen 6 und 11) eher hochwertiger Wohnraum geschaffen werden soll.