3.1.4.2 SO Kranhafen
Das sonstige Sondergebiet (gem. § 11 Abs. 2 BauNVO) mit der Zweckbestimmung 'Kranhafen' (SO 2.2) dient der Errichtung eines Kranhafens als Umschlagplatz für Sportboote nebst diversen Serviceeinrichtungen.
Mit einem Travellift oder Lastenkran werden die Jachten ins Wasser gesetzt oder aus dem Wasser genommen und dort auf die Trailer gesetzt. Vorgesehen ist eine 35to Nutzlast der Anlage mit sogenannten Flügelwänden. Die Liegeplätze im Wasser dienen dem Aufbereiten nach dem Kranen bzw. bieten die Möglichkeit die Boote vor dem Kranen in Warteposition zu halten. Zudem sind auch dauerhafte Liegeplätze vorgesehen. Die Anlieferung und der Abtransport der Boote erfolgen über Bootstrailer.
Sofern gesetzliche Vorschriften den Hafenbetreiber veranlassen einen Waschplatz für die Reinigung des Unterwasserschiffes vorzuhalten und zu betreiben, ist die Einrichtung eines solchen Waschplatzes im Bereich des Flurstückes 411 geplant. Bei der Herstellung des Geländes werden Kanalbaumaßnahmen durchgeführt, um diese für einen Waschplatz vorzuhalten.
Die Verwaltung der Anlage sowie die Pflege und Instandsetzung wird durch eigene Mitarbeiter gewährleistet. Zu diesem Zweck ist es vorgesehen, eine Gebäudeanlage mit Büro-, Sozial- und Sanitärräumen sowie zur Vorhaltung und Lagerung von Transportböcken zu errichten. Die Sanitärräume stehen auch den angrenzenden Wohnmobilstellplätzen zur Verfügung.
Zudem soll eine Möglichkeit für eine mobile Betankung der Sportboote und der Berufsschifffahrt geschaffen werden.
Für die Einfassung des Geländes ist eine begrünbare Zaunanlage vorgesehen. Der Einfahrtsbereich wird durch ein elektronisch gesichertes Tor abgesperrt.
Die Schleswiger Kommunalbetriebe streben für die wasserseitigen Nutzungen des Kranhafens eine wasserrechtliche Genehmigung außerhalb dieses Bauleitplanverfahrens an. Daher wurde der wasserseitige Hafenbereich nicht mit in den Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes aufgenommen.