Die Stadt Schleswig hat bereits im Jahr 2006 den Aufstellungsbeschluss über einen Bebauungsplan für das 29 ha große Gebiet der ehemaligen Kaserne gefasst. Zentrale Planabsichten des Bebauungsplans Nr. 88 "Gebiet der ehemaligen Kaserne "Auf der Freiheit" / Ostteil" waren eine Therme mit angegliedertem Hotel, ein Ferienpark, ein Veranstaltungs- und Dienstleistungszentrum, differenzierte Wohnformen "Leben am Wasser" sowie der Bau eines (inzwischen realisierten) dänischen Gymnasiums. Die damaligen Planabsichten waren lange Zeit nicht realisierbar und wurden nicht weiter verfolgt. Der Bebauungsplan wurde nicht beschlossen.
Im Jahr 2017 hat die Stadt Schleswig beschlossen eine neu gefasste städtebauliche Konzeptstudie (Büro André Poitiers Architekt Stadtplaner RIBA in Zusammenarbeit mit BHF Landschaftsarchitekten und M+O Ingenieurgesellschaft 2017) als Grundlage für die zukünftige städtebauliche Ausrichtung des Kasernengeländes "Auf der Freiheit" anzuerkennen. Grundelemente dieser Konzeptstudie sind insbesondere:
- ein neues verkehrliches Erschließungssystem
- eine Abstaffelung der Gebäudehöhen von Nord nach Süd mit einer Obergrenze der Geschossigkeit bei vier Vollgeschossen und im Süden in Schleinähe bei zwei Vollgeschossen
- Eine Grünstruktur, die gekennzeichnet ist durch einen großzügigen, das Schleiufer begleitenden öffentlichen Grünraum
- Eine fingerartige Einflechtung des Grünraums am Schleiufer in die bebaute Struktur
Im Jahr 2019 wurde der Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 103 gefasst. Teil der Beschlussunterlagen war u.a. ein Lageplan (dogs Architektur 2019), in dem die Konzeptstudie aus dem Jahr 2017 aufgegriffen und städtebaulich weiterentwickelt wurde.
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Städtebauliche Konzeptstudie 2017 | Lageplan zum Aufstellungsbeschluss 2019 |
Abb. 3: Planungsvarianten Konzeptstudie 2017 und Lageplan Aufstellungsbeschluss 2019
Der Lageplan zum Aufstellungsbeschluss, welcher in den Bebauungsplan Nr. 103 weitgehend eingearbeitet wurde, greift das in der Konzeptstudie 2017 vorgesehene Grünsystem mit einer zentralen Grünfläche und einer erstmals ermöglichten Öffnung des Schleiraums für die Öffentlichkeit über einen durchgängigen Wanderweg auf. Eine bauliche Entwicklung ist im Anschluss an die bestehende Ortslage vorgesehen. Zusätzlich wird eine für die Stadt Schleswig und das Gesamtvorhaben wichtige Bereitstellung von Ferienwohnungen ausgeweitet. Hinsichtlich der in der Umweltprüfung zu betrachtenden Umweltbelange wären gegenüber den im Jahr 2017 anvisierten Planungsmöglichkeiten insbesondere folgende Änderungen relevant: partielle Verringerung eines großräumigen Grünraums an der Schlei, zusätzliche Bauflächen am Pionierhafen und in der Nähe der Schlei sowie eine geringere Abstaffelung von Gebäudehöhen von Norden nach Süden zur Schlei.
Die gegenüber der Planvariante aus dem Jahr 2017 ersichtliche partielle Verringerung des Grünraums am Schleiufer erfolgte im Zuge der Weiterentwicklung der Planungen aufgrund einer stärkeren Wichtung der städtebaulichen Entwicklung zugunsten einer Bereitstellung weiterer Ferienwohnungen und Wohnungen in attraktiver Lage.
Diese zusätzliche städtebauliche Nutzung bedeutet eine effizientere Flächennutzung des Konversionsgeländes und damit eine Einsparung von Fläche bei der Ortsentwicklung.
Im Nahbereich der Schlei spielt auch das Potenzial für Erholungsflächen bei der Betrachtung der Umweltbelange eine Rolle. Die Konzeptstudie 2017 hätte mit dem großzügigeren Grünraum an der Schlei bezüglich der Umweltbelange Vorteile für eine attraktive landschaftsgebundene Erholungsqualität. Der Funktion als Erholungsraum wurde allerdings auch bei der Zuordnung von weiteren Bauflächen im Bereich des Pionierhafens und der Schlei im Rahmen des Bebauungsplans Rechnung getragen, indem die Bebaubarkeit der Flächen über eine reduzierte Grundflächenzahl begrenzt wurde. Hierdurch wird ein gegenüber üblicher Bebauung höherer Grünanteil geschaffen.
Die städtebauliche Konzeptstudie 2017 sah weniger Gebäude im Nahbereich der Schlei vor. Die Fernwirkung der neuen Gebäudeansichten bis über die Schlei wäre damit geringer gewesen als es im geltenden Bebauungsplan ermöglicht wird.
Eine Berücksichtigung der durch geringere Gebäudehöhen bzw. Baumassen geprägten Planungsalternative aus dem Jahr 2017 wäre mit einer Verringerung des Angebots an Wohnungen, Ferienwohnungen und Dienstleistungsangeboten verbunden. Im Rahmen der planerischen Entwicklungen wurde, gegenüber der städtebaulichen Konzeptstudie 2017 eine stärkere städtebauliche Verdichtung verfolgt, damit das Gesamtprojekt der Wiedernutzbarmachung der Konversionsflächen und der Entwicklung von Ferienangeboten in attraktiver Lage an der Schlei überhaupt verwirklicht werden kann. An dieser Stelle ist auch anzumerken, dass sich die Gebäudehöhen im vorderen Bereich an die Gebäudehöhen des westlich angrenzenden bereits vorhandenen Baugebiets orientieren.
Um nachteilige Auswirkungen auf die naturnahe Schleilandschaft zu reduzieren, sind als optisch aufwertende Grünelemente, Baumpflanzungen entlang des Schlei-Wanderwegs, auf der privaten Grünfläche und im Bereich der Außenanlagen der Wohngebiete sowie Sondergebiete Ferienwohnen geplant.
Gemäß Baugrundgutachten kann das anfallende Regenwasser aus hydrogeologischer Sicht großflächig im Baugebiet versickert werden. Einschränkungen bestehen hierbei bezüglich eines gesonderten Behandlungsbedarfs von verunreinigtem Niederschlagswasser sowie Teilflächen mit hohem Grundwasserstand, die für eine Versickerung nicht geeignet sind. Im Rahmen eines vorab angefertigten Entwässerungskonzeptes (M+O 2020) wurden Möglichkeiten zur Versickerung und Verdunstung im Plangebiet vorbereitet. Ein verbleibender Teil des anfallenden Regenwassers soll unter Einbindung einer Reinigungsanlage über eine vorhandene Einleitstelle sowie über einen neuen Notüberlauf in die Schlei geleitet werden. Hierdurch entstehen aufgrund einer verringerten Grundwassereinspeisung nachteilige Auswirkungen auf den Grundwasserhaushalt.
Die Auswirkungen sind aufgrund der Betroffenheit von vorbelasteten Flächen und aufgrund der nicht maßgeblichen zusätzlichen Versiegelungsflächen für den Grundwasserkörper nicht erheblich.
Hinsichtlich der Wasserhaushaltsbilanz nach dem Regelwerk A-RW 1 handelt es sich um eine gemäß A-RW 1 Fall 3 entsprechende Schädigung des Wasserhaushalts, die zu vermeiden oder anderenfalls regional durch die Wasserbehörde zu überprüfen ist. Bei der Erstellung des Entwässerungskonzeptes wurde bereits durch großflächige Grünflächen und avisierte Gründächer eine maximale Versickerung und Verdunstung ermöglicht. Eine weitere Reduzierung von Gebäuden und Versiegelungsflächen zu Gunsten der Wasserhaushaltsbilanz ist vor dem Hintergrund der städtebaulichen Ziele nicht umsetzbar. Weitere Vermeidungsmaßnahmen können allerdings gegebenenfalls im Rahmen der Vorhabenausführung umgesetzt werden.