Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 103 der Stadt Schleswig

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.3.1.1 Festsetzungen

MaßnahmeFunktion
Das FFH-Gebiet und das Europäische Vogelschutzgebiet werden nicht überplantVermeidung
Die Gebäudehöhen werden durch Festsetzungen auf ein Höchstmaß begrenzt (Schutz des Landschaftsbildes der Schlei)Verringerung
Die Errichtung von Photovoltaikanlagen wird durch die Festsetzung von hierfür überschreitbaren Gebäudehöhen unterstützt (Schutz Klima)Verringerung
Eine Teilfläche wird als urbanes Gebiet mit kompakten Baukörpern festgesetzt (Flächen- und Energieeffizienz)Verringerung
Die Hauptdächer mehrerer Baufelder sind als Gründach zu gestalten (Schutz Lokalklima, Luftqualität, Pflanzen- und Tierlebensräume, Energieeffizienz)Verringerung
Als Fassadenmaterial sind Glas, Metall und Fassadentafeln mit Ausnahme der Wasserhäuser und der jeweiligen obersten Geschosse unzulässig (Schutz des Landschaftsbildes der Schlei)Verringerung
Für die Grünfläche an der Böschung der Kleinbahntrasse ist eine Erhaltung des Gehölzbestands vorgegeben: um den Altbaumbestand zu schützen, als Eingrünung des Fernwanderwegs sowie als grüne Kulisse hinter den geplanten Gebäuden (Schutz von Vegetation, faunistischem Lebensraum und Landschafts-/Ortsbild sowie Erholungsfunktion).Vermeidung
Eine Nutzungsmischung mit Wohngebieten, Freizeitflächen und Einrichtungen für den täglichen Bedarf, wie Kita, Nahversorger und medizinisches Zentrum, dienen einer Vermeidung von Fahrzeugverkehren und von Verkehrsemissionen (Schutz Wohn- und Erholungsfunktion)Verringerung
Geplante Fuß- und Radwege dienen einer Verringerung von Kfz-Verkehr und von Verkehrsemissionen im Bereich der geplanten Wohn- und Feriengebieten (Schutz Wohn- und Erholungsfunktion)Verringerung
Die Straßenanbindung zum Kulturzentrum wird von der Straße "Freiheit" an den Außenrand des zukünftigen Wohnquartiers gelegt (Schonung schutzwürdiger Nutzungen wie Wohnen und Ferienwohnen)Vermeidung
Es werden aufgrund von Hochwasserrisiken Mindesthöhen bezüglich Wohn- und Gewerberäumen, Fluchtwegen und zur Lagerung wassergefährdender Stoffe festgesetzt (Schutz von Menschen, Boden, Wasser und Tieren)Verhinderung
Straßenzüge und Stellplätze werden mit Baumpflanzungen durchgrünt (Schutz Landschafts-/Ortsbild)Verringerung
Für Grünflächen und Außenanlagen der Bauflächen wird zur Eingrünung des neuen Baugebiets die Pflanzung von mittel- und großkronigen Laubbäumen festgesetzt (Schutz Ortsbild sowie Landschaftsbild der Schlei)Verringerung
Der Wohnmobilstellplatz wird zum Allgemeinen Wohngebiet und zum Wanderweg hin mit einer Hecke eingefasst (Schutz von Landschafts-/Ortsbild sowie Wohn- und Erholungsfunktion)Verringerung
Für mehrere im schleinahen Bereich gelegene Bauflächen sind als Einfriedungen nur Hecken als Laubgehölzen zulässig (Schutz von Landschafts-/Ortsbild sowie Wohn- und Erholungsfunktion)Verringerung
Nicht überbaute Grundstücksflächen sind als Grünflächen und nicht mit losen Material- und Steinschüttungen zu gestalten (Schutz Ortsbild, Lokalklima, Pflanzen- und Tierlebensräume)Verringerung
Für die Außenanlagen sind insekten- und fledermausfreundliche Leuchtmittel zu verwenden (Schutz von Tieren)Verringerung
Die Zufahrten und Standplätze des Wohnmobilstellplatzes sind in wasserdurchlässiger Form herzustellen (Schutz Grundwasserneueinspeisung, Lokalklima)Verringerung
Zum Schutz vor Lärm werden Festsetzungen zur Anordnung von schutzbedürftigen Räumen und zu Schallschutzmaßnahmen getroffenVerringerung

2.3.1.2 Hinweise

Der Bebauungsplan gibt Hinweise auf weitere Maßnahmen, die im Rahmen weiterer eigenständiger Rechtsvorschriften zu beachten sind.

HinweisFunktion
Artenschutzrechtliche Hinweise bezüglich Bauzeiten sollen einer Schädigung von Brutvögeln während der Brutzeit bzw. Fledermäusen während der Aktivitätszeit vorbeugenBesonderer Artenschutz

2.3.1.3 Vorschläge für nachfolgende Planungsebenen

Maßnahmen, die dazu dienen können, dass prognostizierte erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen auf der nachfolgenden Planungsebene möglicherweise auf ein nicht erhebliches Maß reduziert werden können, sind durch Fettschrift hervorgehoben.

MaßnahmenvorschlagUmweltbelang
Über die festgesetzten Mindestangaben hinaus wird die Anpflanzung weiterer Bäume und Strauchpflanzungen im Bereich der Grünflächen und Außenanlagen, vor allem zur Eingrünung von Gebäudeansichten zur Schleiseite hin, empfohlen.Landschaft, Erholung, Lokalklima, Luft, Tiere und Pflanzen, Mensch, Anpassung an Klimawandel
Eine weitere Verringerung urbaner Auswirkungen auf die naturnahen Zonen der Schlei könnte durch eine zurückhaltende Farbgebung für die von der Schlei aus sichtbaren Gebäude erreicht werden. Landschaft, Mensch (naturgebundene Erholung)
Im Rahmen der konkreten Entwässerungsplanung könnte geprüft werden, ob weitere Maßnahmen zur Versickerung und Verdunstung des anfallenden Regenwassers umgesetzt werden können.Wasser, Lokalklima, Anpassung an Klimawandel, Mensch
Sollten bei der Bauausführung organoleptisch auffällige Bodenbereiche angetroffen werden, ist die untere Bodenschutzbehörde umgehend zu informieren. Vermeidung
Der Altlastenverdacht im Bereich des Parkplatzes ist durch einen anerkannten Sachverständigen zu begutachten. Gegebenenfalls sind erforderliche Maßnahmen durchzuführen, mit denen eine Gefährdung der Umwelt im Rahmen der Vorbereitung, Herstellung und Nutzung der Öffentlichen Grünfläche unterbunden wird.Boden, Wasser, Tiere, Mensch
Zum allgemeinen Schutz von Vegetation während der Bauphase gilt die DIN 18820 "Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei BaumaßnahmenVermeidung
Zum Schutz von Boden und Wasser im Rahmen der Bauphase gilt die DIN 19731 "Bodenbeschaffenheit - Verwertung von Bodenmaterial"Vermeidung