Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 103 der Stadt Schleswig
Begründung
3.1 Verwendete technische Verfahren sowie Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben
Der Umweltbericht wurde nach den Vorgaben der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB zusammengestellt. Die Bewertung erfolgte verbal argumentativ.
Es liegen keine vollständigen Erfassungsdaten über die im Geltungsbereich vorhandenen Tierarten vor. Die vorliegenden Geländeerfassungen, vorhandenen Daten und vorhabenbezogenen Gutachten reichen für eine Beurteilung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen aus.
3.2 Überwachung
Die Stadt Schleswig überprüft durch jährliche Abfrage bei der zuständigen Behörde, ob unvorhergesehene Beeinträchtigungen durch Verkehrs- und Hafenlärm auf die Wohnbevölkerung entstanden sind und ob für Anwohner des Plangebiets ausreichend Vorkehrungen gegenüber Lärmeinwirkungen aus dem Veranstaltungszentrum "Heimat" getroffen wurden.
Die Stadt Schleswig überprüft durch jährliche Abfrage bei der zuständigen Behörde, ob der Altlastenverdacht durch einen Fachgutachter geklärt wurde und ob bei Erfordernis eine Gefährdung der zukünftigen Flächennutzung durch geeignete Maßnahmen unterbunden wurde.