7.7. Abfallbeseitigung
Die Durchführung der Abfallbeseitigung wird durch den Wegezweckverband der Gemeinden des Kreises Segeberg gewährleistet.
Die Durchführung der Abfallbeseitigung wird durch den Wegezweckverband der Gemeinden des Kreises Segeberg gewährleistet.
Die Telekommunikation wird durch die Erweiterung des bestehenden Netzes der Deutschen Telekom AG oder anderer Anbieter sichergestellt.
Aufgrund des Alters, des guten baulichen Zustandes und der städtebaulichen Besonderheit wird das Gebäude Maurepasstraße Nr. 5 als erhaltenswert festgesetzt.
9. Kosten
Durch die im vorliegenden Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen entstehen der Gemeinde Henstedt-Ulzburg Kosten für die Erweiterung der Verkehrsflächen und des Fuß- und Radweges.
Die Begründung wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg am __.__.____ gebilligt.
Henstedt-Ulzburg, den __.__.____ ..........................................
(Der Bürgermeister)